Die Besonderheit von LEVs liegt darin, dass die Kommunen, der Naturschutz und die Landwirtschaft mit gleichen Rechten eng zusammenarbeiten, da sie die Mitgliedsorganisationen des Verbands sind und damit auch den Vorstand stellen. Aufgrund dieser sogenannten Drittel-Parität werden die Belange aus allen drei Bereichen gleichberechtigt berücksichtigt. Landschaftserhaltungsverbände erfüllen dabei keine behördlichen bzw. hoheitlichen Aufgaben.

Diese Neutralität ist eine gute Basis für eine vertrauensvolle und gleichberechtigte Zusammenarbeit. Denn die unterschiedlichen Interessenlagen der verschiedenen Akteure können ein gewisses Konfliktpotenzial bieten. Um zum Beispiel das Auskommen von Landwirten/Landwirtinnen mit den Naturschutzbelangen in Einklang zu bringen, wollen wir bei der Suche nach tragfähigen Kompromissen unterstützen. Als Landschaftserhaltungsverband können wir als Vermittler zwischen Naturschutz (Behörden und privaten Organisationen) und Landwirtschaft (Behörden, Landwirtschaftsverbänden und einzelnen Landnutzern/Landnutzerinnen) dienen.

Anreiz zur Unterstützung bei der Umsetzung der Lebensraum verbessernden Maßnahmen bieten die Förderkulissen des Landes wie die Landschaftspflegerichtline und entsprechende Agrarumweltförderungen. Durch diese Förderprogramme sollen die Ertragsausfälle im Verhältnis zu einer intensiven Nutzung der Flächen ausgeglichen werden.

Sowohl eine zu starke, intensive Nutzung als auch eine Aufgabe der Nutzung und somit Verbrachung stellen eine Gefährdung für viele Lebensräume und Arten dar. Der LEV kann durch die Vereinbarung einer angepassten, extensiven Nutzung und Schaffung neuer Landschaftselemente zum Erhalt einer abwechslungsreichen und artenreichen (Kultur-)Landschaft beitragen. So kann ein attraktives Landschaftsbild geschaffen und erhalten werden. Letztendlich profitieren von den durchgeführten Maßnahmen also nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern auch die Bewohnerinnen und  Bewohner, Naherholungssuchende und der Tourismus im Bodenseekreis. Landwirten/Landwirtinnen kann durch den Vertragsnaturschutz ein wichtiges zusätzliches Standbein geboten werden.

Geschäftsstelle LEV

Landschaftserhaltungsverband Bodenseekreis e. V.
c/o Landratsamt Bodenseekreis

Albrechtstraße 67, Zimmer 1.08 und 1.09
88045 Friedrichshafen 
lev@bodenseekreis.de

Daniel Doer, Geschäftsführer
Tel.: 07541 204-5787
Fax: 07541 204-7787
daniel.doer@bodenseekreis.de

Jasmin Seif, stv. Geschäftsführerin
Tel.: 07541 204-5071
Fax: 07541 204-7071
jasmin.seif@bodenseekreis.de

Thomas Ueber, Mitarbeiter Biotopverbund
Tel.: 07541 204-3194
Fax: 07541 204-4194
thomas.ueber@bodenseekreis.de
 

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Montag bis Freitag          08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch       14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag                     14:00 - 17:00 Uhr
 

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