Behördliche Zulassung und Befähigungsnachweis

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport regelt den Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union, der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird. Nach dieser Verordnung benötigt, wer im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit lebende Wirbeltiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportiert, eine behördliche Zulassung.

Neben der Zulassung ist beim Transport von Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel) über eine Entfernung von mehr als 65 km (Versand- bis Bestimmungsort) in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein Befähigungsnachweis für alle Fahrer und Betreuer, welche auf diesen Transporten tätig sind, erforderlich.

Ausnahmen

  • Der Transport von Wirbeltieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hobbytierhalter benötigen in der Regel keine Zulassung.
  • Der Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.

Die Zulassung Typ 1 (Transportdauer bis zu 8 Stunden) nach Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2005 kann vor Ort bei dem Veterinäramt beantragt werden, das für Ihren Standort zuständig ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den rechts unter „Informationsmaterial“ verlinkten Merkblättern.

Die Zulassung von Typ 2 (Transportdauer von mehr als 8 Stunden) gemäß Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 wird ausschließlich durch das Regierungspräsidium Tübingen, Task Force Tiertransporte, erteilt.

Weitere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums:
Tiertransporte - Regierungspräsidien Baden -Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den rechts unter „Informationsmaterial“ verlinkten Merkblättern.