Rahmen des § 13 Absätze 1 und 2, 5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen [...] mit triftigem Grund gestattet. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen [...] ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, 6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft