Mit dem Ehrenamtsbonus erhalten Sie 50% der Kursgebühr aus dem Gemeinsamen Fortbildungsprogramm für bürgerschaftlich Engagierte im Bodenseekreis erstattet.

Ihr Anspruch auf den Ehrenamtsbonus

Den Ehrenamtsbonus erhalten Sie, wenn Sie sich seit mindestens einem Jahr im Bodenseekreis bürgerschaftlich engagieren und sich dies auf dem Antrag bestätigen lassen. Außerdem erhalten Personen den Bonus, die eine Empfehlung vom Vorstand/ Sprecherteam erhalten, da sie Wesentliches für die Gruppe/den Verein/die Initiative beitragen.

Wie Sie den Ehrenamtsbonus erhalten

Bitte informieren Sie sich im gemeinsamen Fortbildungsprogramm oder in den Programmheften der Anbieter über Ihren Kurs. Nehmen Sie Kontakt mit dem Anbieter auf und melden Sie sich mit dem entsprechenden Formular des Anbieters bei der jeweiligen Geschäftsstelle an. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen.

Vorgehensweise:

  • Beantragen Sie den Bonus mit dem Antrag (siehe rechte Spalte) vor Kursbeginn beim Landratsamt.
  • Wir benachrichtigen Sie, ob Sie den Bonus erhalten. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung.
  • Melden Sie sich beim Kursanbieter an.
  • Lassen Sie sich vom Kursleiter die Teilnahmebestätigung für Kursangebote (siehe rechte Spalte) bescheinigen.
  • Reichen Sie die Teilnahmebestätigung mit Ihren Kontodaten bei uns ein.
  • Sie bekommen 50 % der Kursgebühr von uns auf das angegebene Konto erstattet.

Servicestelle
Bürgerschaftliches Engagement

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