Der PartyPass darf nicht das einzige Mittel zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen sein. Eine Alterskennzeichnung mit farbigen Armbändern, eine ausführliche Einführung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Fest, Absprachen mit der Polizei im Vorfeld, klare Verträge mit den Security-Unternehmen etc. gehören auf jeden Fall auch dazu.

  • Weisen Sie in Ihrer Werbung auf den PartyPass hin.
  • Weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass der PartyPass UND der Personalausweis mitzubringen sind - damit die Daten an der Eingangskontrolle mit dem Personalausweis vergleichen werden können. Das PartyPass-Logo für Ihre Werbung kann im Info-Kasten heruntergeladen werden.
  • Der PartyPass kann von jedem Partygast als pdf-Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden.
  • Die AGBs sind so angelegt, dass Sie an Ihrer Einlasskontrolle berechtigt sind, falsch ausgefüllte PartyPässe einzubehalten bzw. gleich zu vernichten. Tun Sie das NICHT, dann öffnen Sie dem Betrug Tür und Tor!
  • In den AGBs wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem falsch ausgefüllten PartyPass eine Verweigerung des Eintritts erfolgt.
  • PartyPässe, die nicht vor 0:30 Uhr abgeholt wurden, werden an die Bürgermeisterämter weitergegeben. Die Bürgermeisterämter informieren die Eltern und können eine Gebühr erheben und/oder laden die Eltern zu einem Gespräch ein. Informieren Sie sich in Ihrem Landkreis bzw. bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob eine solche Vereinbarung besteht.
  • Beachten Sie, dass bei der Rückgabe des PartyPasses große Wartezeiten oder gar zu chaotischen Verhältnissen führen kann. Eine Anleitung, wie Sie das vermeiden können, finden Sie als PDF im Infokasten rechts unter "Hinweise und Tipps".
  • Sollten Sie den PartyPass an Ihrer Eingangskontrolle zum "von Hand ausfüllen" bereitlegen (was für eine Übergangszeit in Ordnung ist), dann können Sie im Infokasten rechts Formulare herunterladen. Bitte achten Sie darauf, dass die PartyPässe LESERLICH von Hand ausgefüllt werden und scheuen Sie sich nicht, auch mal einen 2. Pass ausfüllen zu lassen.
  • Bitte geben Sie "von Hand" ausgefüllte PartyPässe ohne Bild NICHT mehr zurück, sondern vernichten Sie diese, wenn die Jugendlichen die Veranstaltung verlassen mit dem Hinweis, sich zuhause einen PartyPass mit Bild auszudrucken!
  • Wenn Sie von der Idee des PartyPasses überzeugt sind, dann helfen Sie uns, ihn weiter zu verbreiten und für ihn zu werben!

(Quelle: PartyPass www.partypass.de (Stand 23.04.2019)