Grundlage der landwirtschaftlichen Förderung des Kreises bildet die Richtlinie des Bodenseekreises für die Förderung von Maßnahmen der Landwirtschaft und zur Biotop- und Landschaftspflege vom 14. April 1988 in der Fassung der Änderung vom 18. April 1994.

Danach können Vorhaben, welche mittelbar oder unmittelbar dem Umweltschutz dienen, wie auch weitere Vorhaben, gefördert werden.

Das Förderprogramm wird jährlich vom Arbeitskreis Landwirtschaft, welchem neben dem Landratsamt auch die landwirtschaftlichen Kreisverbände angehören, beschlossen. Der Förderumfang, wie auch die einzelnen Maßnahmen richten sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Die derzeit geförderten Maßnahmen, wie auch die Förderverfahren, sind in der Übersicht landwirtschaftlicher Fördermaßnahmen aufgeführt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung (Ausgleichsmaßnahme) heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen bei landwirtschaftlichen Vorhaben keine Landes- und/oder EU-Förderungen wie FAKT für dieselbe Maßnahme erfolgen.

Förderberechtigt sind in erster Linie Landwirte und die landwirtschaftlichen Verbände. Kommunen und sonstige Vereine/Verbände können gefördert werden, wenn ihre Maßnahmen die Zielsetzung dieses Förderprogramms unterstützen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Umweltschutzamt

Telefon
+49 7541 204 5466
Fax
+49 7541 204 7466
E-Mail
umweltschutzamt@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 314, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen