Baurechtliches Ökokonto

Mit in Kraft treten des Baugesetzbuches am 1. Januar 1998 wurden die Regelungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung flexibilisiert. So können seither Ausgleichsmaßnahmen bereits Jahre vor dem Eingriffs-Bebauungsplan realisiert, auf dem Ökokonto der Kommune verbucht und bei Bedarf abgebucht werden. Auch der räumliche Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleichsmaßnahme wurde weitgehend aufgehoben.

Um die Umsetzung dieser Flexibilisierung zu optimieren hat das Landratsamt - untere Naturschutzbehörde - gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Bodenseekreises standardisierte Verfahrensabläufe sowie einen Erhebungsbogen für Ökokonto-Maßnahmen entwickelt. Darüber hinaus wurde für den Bodenseekreis ein gemeinsames Bewertungssystem erarbeitet, das inzwischen bei allen Kommunen des Kreises Anwendung findet.

Das Bewertungssystem für den Bodenseekreis sowie die Regelungen um das Ökokonto sind hinterlegt. Zielgruppe sind insbesondere alle Nutzer, die sich mit dem Thema "Bauleitplanung und Naturschutz" beschäftigen.

Naturschutzrechtliches Ökokonto/Kompensationsverzeichnis

Das naturschutzrechtliche Ökokonto eröffnet die Möglichkeit, Maßnahmen zur Aufwertung natürlicher Lebensräume, zur Verbesserung des Wasserhaushalts und der Bodenfunktionen oder zur Förderung seltener Arten durchzuführen. Es bietet insbesondere folgende Vorteile:

  • Vorhabenträger, die einen Eingriff in den Naturhaushalt planen, können frühzeitig Aufwertungsmaßnahmen durchführen (lassen), die später bei der Entscheidung über den Eingriff zur Kompensation eingesetzt werden können.
  • Da die Ökopunkte handelbar sind, können Vorhabenträger, die nicht über geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen verfügen, vorhandene Aufwertungsmaßnahmen aus dem Ökokonto erwerben. Die oft beschwerliche Suche nach Kompensationsmaßnahmen entfällt oder wird reduziert.
  • Wenn bereits Kompensationsmaßnahmen vorliegen, wird das Genehmigungsverfahren für den Eingriff entlastet und beschleunigt.
  • Durch vorgezogene Aufwertungsmaßnahmen wird der Naturhaushalt vorzeitig verbessert.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für die Bauleitplanung von Städten und Gemeinden nach dem Baugesetzbuch können nicht im naturschutzrechtlichen Ökokonto gebucht werden. Allerdings können diese auf den angebotenen Verzeichnissen freiwillig eingetragen werden.

Im Kompensationsverzeichnis müssen alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft erfasst werden. Das Kompensationsverzeichnis wird von den der unteren Naturschutzbehörde geführt. Folgende Ziele werden damit insbesondere verfolgt:

  • Die Überplanung von Flächen, die bereits Kompensationszwecken gewidmet sind, zu verhindern,
  • eine erneute Verwendung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bereits einem Eingriff zugeordnet worden sind, für die Eingriffskompensation auszuschließen und
  • die Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Umsetzung der für die Kompensation eines Eingriffs vorgesehenen Maßnahmen zu erleichtern.

Angaben, die in die in das Verzeichnis einzutragen sind, müssen der unteren Naturschutzbehörde von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Diese kann jedoch den Eingriffsverursacher verpflichten, die Angaben oder einen Teil davon durch einen elektronischen Vordruck über das Internet zu übermitteln.

Die Führung des Kompensationsverzeichnisses für die Eingriffskompensation und das Ökokonto erfolgt auf der Grundlage webbasierter Formulare.

Biodiversität

Ein entscheidender Faktor für funktionierende Ökosysteme ist die Biodiversität. Die Biodiversität umfasst sowohl die Vielfalt innerhalb der Arten als auch die Vielfalt zwischen den Arten. Viele Arten, die in Baden-Württemberg häufig verbreitet waren, mussten erhebliche Bestandrückgänge hinnehmen. Hierbei sind nicht nur seltene Arten, sondern auch häufig auftretende Arten wie Star oder Haussperling betroffen. Lebensraumverluste und eine Verschlechterung der Lebensraumqualität gelten als Hauptursachen für den Rückgang der Biodiversität.

Bereits heute werden durch die zuständigen Fachbehörden des Landkreises Projekte und Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Lebensraumverbesserung und damit einer Steigerung der Biodiversität führen. So ist der Landkreis inzwischen Eigentümer von über 300 ha Naturschutzflächen, die durch maschinelle Pflege, aber auch durch Beweidungsprojekte, ökologisch aufgewertet werden. Des Weiteren werden mit finanzieller Unterstützung des Landes Projekte durchgeführt, die von der Pflege von Streuobstwiesen bis zur Renaturierung von Gewässern reichen.

Über dieses Wirken hinaus setzt sich der Bodenseekreis nun zum Ziel, bei all seinen Aufgaben ihre Auswirkungen auf die Biodiversität zu prüfen und aktiv auf deren Verbesserung hinzuwirken. In diesem Jahr wird das Landratsamt unter Federführung des Umweltschutzamtes nun eine Biodiversitätsstrategie entwickeln, die sowohl die Stärken und Schwächen im Bodenseekreis analysieren sowie Chancen aufzeigen soll. Als Zeichen dieser Zielsetzung hat sich der Landkreis mit dem Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ verpflichtet, den Schutz der biologischen Vielfalt verstärkt zu berücksichtigen. Das Bündnis dient darüber hinaus zum Informationsaustausch und als zusätzliche Unterstützung bei Projekten.

Biodiversität und das Engagement der Landkreises:

  • Naturschutzprojekt Hepbach-Leimbacher-Ried
  • Aufwertung und Bewirtschaftung von ca. 300 ha kreiseigenen Flächen
  • Kreiseigene Förderprogramme
  • Ökologisierung von Liegenschaften des Landratsamtes (z .B. Aufstellen von Bienenkästen oder Anlegen eines Teiches)
  • Kreiseigener Landschaftspflegetrupp
  • Kooperation zwischen Straßenbauamt und Umweltschutzamt zur fachgerechten Betreuung und Umsetzung der Maßnahmen
  • Bio-Musterregion Bodensee
  • Teilnahme am EU-Life-Projekt der Bodensee-Stiftung zur insektenfördernden Region Bodensee
  • Wildbienenprojekt
  • Interreg V Projekt „Kleingewässer“
  • Ökologische Durchgängigkeit der Gewässer
  • Ökologische Aufwertung von Gewässerrandbereichen
     

Kommunen für biologische Vielfalt e. V.
Profil Kommune (Formular)

Formulare

Die Formulare zur Führung des Kompensationsverzeichnisses und des Ökokontos finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg 

Umweltschutzamt

Telefon
+49 7541 204 5258
Fax
+49 7541 204 7258
E-Mail
andreas.pflug@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 316, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen