Alle Personen, die im Wald mit der Motorsäge arbeiten, setzen sich einem erheblichen Verletzungsrisiko aus. Deshalb ist es für alle Brennholzkunden und -kundinnen Pflicht, vor Aufarbeitungsbeginn den erfolgreichen Abschluss eines Motorsägenlehrgangs nachzuweisen. Dies dient nicht nur Ihrem eigenen Schutz, sondern erhöht auch die Sicherheit aller mitarbeitenden Personen.

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ForstBW
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