Vor jeder Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist eine Antragstellung erforderlich, bei der Nachweise über den Aufenthaltszweck vorzulegen sind.
In den nachfolgenden Kacheln werden die jeweiligen Aufenthaltstitel näher erläutert und können direkt online beantragt werden. Dort werden auch die jeweils erforderlichen Nachweise genannt. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sein.
Antragsformulare zum Download finden Sie auf dieser Seite. Antragsformulare in Papierform erhalten Sie in Ihrem Rathaus.
Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht notwendig.
Aufenthaltstitel
Ausbildung
Dieser Online-Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Änderung Nebenbestimmungen
Dieser Online-Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Aufenthaltstitel
Erwerbstätigkeit
Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine EU- oder EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, bei der Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels.
Niederlassungserlaubnis
Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.
Aufenthaltstitel
Familiäre Gründe
Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug).
Germany for Ukraine
Dieser Online-Dienst ermöglicht aus der Ukraine vertriebenen Menschen die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, arbeiten oder staatliche Unterstützung (z. B. Wohnung, Geldleistungen, medizinische Versorgung) erhalten möchten.
Beschleunigtes
Fachkräfteverfahren
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen.
Formulare als PDF
Sie möchten die Formulare per Post schicken? Dann verwenden Sie bitte die PDF-Formulare:
Der elektronische Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) gespeichert sind. Er wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis für folgende Aufenthaltszwecke:
- zum Zweck der Ausbildung / Studium
- zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- aus familiären Gründen
- aus besonderen Gründen (z. B. Wiederkehr ehemaliger deutscher Staatsbürger)
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
- Blaue Karte-EU
Für das Antragsverfahren können Gebühren anfallen. Die Gebühren sind in den Paragrafen 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung festgesetzt.
Bearbeitungsdauer
Jeder Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss durch die Ausländerbehörde geprüft werden. Allein diese Bearbeitungszeit kann im Regelfall bis zu drei Monate dauern.
Erst nach abgeschlossener Prüfung wird der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt. Hierdurch ist mit weiteren Wartezeiten von ca. vier bis sechs Wochen zu rechnen. Beantragen Sie daher insbesondere die Verlängerung eines Aufenthaltstitels rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit.
Der Ausländerbehörde ist es nicht möglich, einen Aufenthaltstitel direkt bei Antragstellung zu verlängern oder zu übertragen!