Vor jeder Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist eine Antragstellung erforderlich, bei der Nachweise über den Aufenthaltszweck vorzulegen sind.

In den nachfolgenden Kacheln werden die jeweiligen Aufenthaltstitel näher erläutert und können direkt online beantragt werden. Dort werden auch die jeweils erforderlichen Nachweise genannt. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sein.

Antragsformulare zum Download finden Sie auf dieser Seite. Antragsformulare in Papierform erhalten Sie in Ihrem Rathaus.

Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht notwendig.

Aufenthaltstitel 
Ausbildung

Dieser Online-Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthalts­erlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
 

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Änderung Nebenbestimmungen

Mit diesem Online-Dienst können Sie die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen. 

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Aufenthaltstitel 
Erwerbstätigkeit

Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine EU- oder EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, bei der Beantra­gung eines entsprechenden Aufenthaltstitels.

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Niederlassungserlaubnis

Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.

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Aufenthaltstitel 
Familiäre Gründe

Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug).

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Germany for Ukraine

Dieser Online-Dienst ermöglicht aus der Ukraine vertriebenen Menschen die Beantragung einer Aufenthalts­erlaubnis, wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, arbeiten oder staatliche Unterstützung (z. B. Wohnung, Geldleistungen, medizinische Versorgung) erhalten möchten.

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Beschleunigtes 
Fachkräfteverfahren

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen. 

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Formulare als PDF

Sie möchten die Formulare per Post schicken? Dann verwenden Sie bitte die PDF-Formulare:

Bearbeitungsdauer

Jeder Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss durch die Ausländerbehörde geprüft werden. Allein diese Bearbeitungszeit kann im Regelfall bis zu drei Monate dauern.

Erst nach abgeschlossener Prüfung wird der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt. Hierdurch ist mit weiteren Wartezeiten von ca. vier bis sechs Wochen zu rechnen. Beantragen Sie daher insbesondere die Verlängerung eines Aufenthaltstitels rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit.

Der Ausländerbehörde ist es nicht möglich, einen Aufenthaltstitel direkt bei Antragstellung zu verlängern oder zu übertragen!

Fragen?

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ zum Ausländerwesen.