Polizei und Landratsamt empfehlen: Feste feiern mit dem Party Pass
(17.01.2012)
Pass angeschlossen. Ohne das scheckkartengroße Dokument in der Tasche sollten Jugendliche unter 18 Jahren keine Veranstaltung mehr ansteuern, auf der sie des Jugendschutzes wegen spätestens um 24:00 Uhr [...] Eingangskontrolle den Ausweis der Jugendlichen oder Kopien davon einzuziehen, sei seit November letzten Jahres nicht mehr erlaubt. Nun komme es darauf an, dass möglichst viele Festveranstalter im Bodenseekreis [...] teilt das Landratsamt mit. Das Jugendschutzgesetz gibt vor, dass sich Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ab 24:00 Uhr nicht mehr auf Festen, Partys, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen aufhalten dürfen