Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, sehen wir uns Ihr Einkommen und Ihr Vermögen an.

1. Ihr Einkommen

Ein Teil Ihres Einkommens ist geschützt und wird nicht angerechnet. Diesen Teil nennt man Freibetrag. 

Jedes Einkommen, das über diesem Freibetrag liegt, wird von Ihrem möglichen Bürgergeld abgezogen. Das bedeutet: Je mehr anrechenbares Einkommen Sie haben, desto weniger Bürgergeld erhalten Sie. 

Als Einkommen zählt grundsätzlich alles, was Sie an Geld einnehmen, zum Beispiel: 

  • Arbeitslosengeld oder Krankengeld 
  • Lohn oder Gehalt aus einer Arbeit 
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit 
  • Kindergeld 
  • Renten 
  • Unterhalt, den Sie von jemandem erhalten 
  • Zinsen oder Steuererstattungen 
  • Andere Einnahmen, wie z. B. aus Vermietung

2. Ihr Vermögen

Bevor Sie Bürgergeld erhalten können, müssen Sie grundsätzlich Ihr eigenes Vermögen aufbrauchen. Ein bestimmter Betrag ist jedoch als Schonvermögen geschützt und muss nicht angetastet werden. 

Alles, was über diesem Schonvermögen liegt, müssen Sie zuerst für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Das gilt aber nur für Vermögen, das Sie auch nutzen oder verkaufen können. Wenn das aktuell nicht möglich ist (z. B. bei einer Immobilie), kann das Bürgergeld als Darlehen gezahlt werden. 

Zum Vermögen zählt zum Beispiel: 

  • Bargeld und Geld auf dem Konto (Sparguthaben) 
  • Aktien und Wertpapiere 
  • Immobilien und Grundstücke 
  • Wertgegenstände wie Schmuck, Kunst oder ein Auto

3. Wenn Sie mit anderen zusammenleben (Bedarfsgemeinschaft)

Wenn Sie mit anderen Personen in einem Haushalt leben (z. B. als Paar oder Familie), bilden Sie eine "Bedarfsgemeinschaft". 

In diesem Fall wird das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder im Haushalt zusammengerechnet. Nur wenn das gesamte Einkommen der Gemeinschaft nicht zum Leben ausreicht, haben Sie einen Anspruch auf Bürgergeld.