Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. 
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. 
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. 
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig. 

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. 

Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen. 

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Ausgeschlossen vom Bürgergeld sind Sie, wenn: 

  • Sie bereits eine Altersrente beziehen
  • Sie studieren oder eine Ausbildung absolvieren (mit Ausnahmen - hierzu beraten wir Sie gerne!)
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland ist
  • Sie Leistungen als Asylbewerber bekommen
  • Sie sich in einer stationären Einrichtung befinden 
  • Sie in Haft sind
  • Sie voraussichtlich länger als 6 Monate in einem Krankenhaus untergebracht sind 
     

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Beratungsstelle Jobcenter

E-Mail   jobcenter@bodenseekreis.de
Telefon +49 7541 204-3800
 Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen

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