Einen Mehrbedarf, der also nicht von den Regelbedarfen abgedeckt wird, kann das Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld gewähren: 

  • bei Schwangerschaft 
  • bei Alleinerziehung 
  • für Menschen mit Behinderung (unter bestimmten Voraussetzungen) 
  • für Menschen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen 

Für laufende, unabweisbare und besondere Bedarfe kann darüber hinaus auf Antrag gegebenenfalls ein Sonderbedarf anerkannt werden. 

Sofortzuschlag

Kinder und Jugendliche erhalten einen Sofortzuschlag zu ihrem Regelsatz von 25 Euro im Monat.

Beratungsstelle Jobcenter

E-Mail   jobcenter@bodenseekreis.de
Telefon +49 7541 204-3800
 Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen