Das Amt für Migration und Integration ist als untere Aufnahmebehörde für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig.

Diese beinhalten u. a. die Grundleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Bekleidung, Unterkunft und Heizung. Zudem können u. a. bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt weitere Leistungen gewährt werden. Die Leistungen erfolgen in der Regel auf Antrag und werden bei Bedürftigkeit in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht. Während des Leistungsbezugs ist die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten und Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sowie die Durchführung eines Integrationskurses möglich.

Voraussetzungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und einen der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie besitzen Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
  • Sie wollen über einen Flughafen einreisen und Ihnen ist die Einreise nicht oder noch nicht gestattet.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24, § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 oder eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
  • Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
  • Sie sind Ehemann/Ehefrau, Lebenspartner/Lebenspartnerin oder minderjähriges Kind der zuvor genannten Personen, ohne dass Sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie haben einen Folge- oder Zweitantrag nach § 71 oder § 71a des Asylgesetzes gestellt.
  • Zusätzlich muss verfügbares Einkommen und Vermögen oberhalb des Freibetrags aufgebraucht werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt auch, wenn Ansprüche gegenüber anderen Personen bestehen, z. B. im Rahmen einer Verpflichtungserklärung.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass und Nachweis über den ausländerrechtlichen Status (z. B. Gestattung, Duldung).
  • Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Nachweise über Vermögen.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind. Sobald Änderungen eintreten, müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.

Leistungsende

Die Leistungsberechtigung endet in der Regel mit der Ausreise, mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt oder mit Ablauf des Monats, in dem Sie als Asylberechtigter oder Asylberechtigte anerkannt werden.

Zuständige Sachbearbeiter

Welcher Mitarbeiter für die Bearbeitung von Anträgen und Leistungsfällen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers:

Zuständigkeiten in den Gemeinden

Bermatingen Saskia Danner
Tel.: 07541 204-5928
saskia.danner@bodenseekreis.de
Daisendorf

Felix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de

Deggenhausertal Swetlana Golej
Tel.: 07541 204-5112
swetlana.golej@bodenseekreis.de
Eriskirch Swetlana Golej
Tel.: 07541 204-5112
swetlana.golej@bodenseekreis.de
Frickingen Saskia Danner
Tel.: 07541 204-5928
saskia.danner@bodenseekreis.de

Friedrichshafen, Buchstaben A - D und U - Z

Saskia Danner
Tel.: 07541 204-5928
saskia.danner@bodenseekreis.de

Friedrichshafen, Buchstaben E - P

Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5938
merve.stegmann@bodenseekreis.de

Friedrichshafen, Buchstaben Q - T

Annika Müller
Tel.:07541 204-5937
annika.mueller@bodenseekreis.de
Ausnahmen:
Friedrichshafen, Bodenseestraße 102
 
Annika Müller
Tel.:07541 204-5937
annika.mueller@bodenseekreis.de
Friedrichshafen, Wachirweg 20 Felix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de
Friedrichshafen, Ehlersstraße 26 Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5938
merve.stegmann@bodenseekreis.de
Friedrichshafen, Friedrichstraße 1 Felix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de
Hagnau a. B. Felix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de
Heiligenberg
 
Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5106
merve.stegmann@bodenseekreis.de
Immenstaad a. B.
 
Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5106
merve.stegmann@bodenseekreis.de
Kressbronn a. B. Swetlana Golej
Tel.: 07541 204-5112
swetlana.golej@bodenseekreis.de
Langenargen
 
Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5106
merve.stegmann@bodenseekreis.de
Markdorf

Felix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de
Meckenbeuren Sonja Flach
Tel.: 07541 204-5927
sonja.flach@bodenseekreis.de
Meersburg
 
Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5106
merve.stegmann@bodenseekreis.de
Neukirch Annika Müller
Tel.: 07541 204-5937
annika.mueller@bodenseekreis.de
Oberteuringen Felix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de
Owingen
 
Merve Stegmann
Tel.: 07541 204-5106
merve.stegmann@bodenseekreis.de
SalemSwetlana Golej
Tel.: 07541 204-5112
swetlana.golej@bodenseekreis.de
Sipplingen Annika Müller
Tel.: 07541 204-5937
annika.mueller@bodenseekreis.de
StettenFelix Schultze
Tel.: 07541 204-5106
felix.schultze@bodenseekreis.de
Tettnang
 
Annika Müller
Tel.: 07541 204-5937
annika.mueller@bodenseekreis.de
Überlingen Saskia Danner
Tel.: 07541 204-5928
saskia.danner@bodenseekreis.de
Uhldingen-Mühlhofen Sonja Flach
Tel.: 07541 204-5927
sonja.flach@bodenseekreis.de

Amt für Migration & Integration

Telefon
+49 7541 204 5464
Fax
+49 7541 204 7464
E-Mail
michael.kuebler@bodenseekreis.de