Das Amt für Migration und Integration ist als untere Aufnahmebehörde für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig.
Diese beinhalten u. a. die Grundleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Bekleidung, Unterkunft und Heizung. Zudem können u. a. bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt weitere Leistungen gewährt werden. Die Leistungen erfolgen in der Regel auf Antrag und werden bei Bedürftigkeit in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht. Während des Leistungsbezugs ist die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten und Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sowie die Durchführung eines Integrationskurses möglich.
Voraussetzungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und einen der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie besitzen Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
- Sie wollen über einen Flughafen einreisen und Ihnen ist die Einreise nicht oder noch nicht gestattet.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24, § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 oder eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
- Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
- Sie sind Ehemann/Ehefrau, Lebenspartner/Lebenspartnerin oder minderjähriges Kind der zuvor genannten Personen, ohne dass Sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Sie haben einen Folge- oder Zweitantrag nach § 71 oder § 71a des Asylgesetzes gestellt.
- Zusätzlich muss verfügbares Einkommen und Vermögen oberhalb des Freibetrags aufgebraucht werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dies gilt auch, wenn Ansprüche gegenüber anderen Personen bestehen, z. B. im Rahmen einer Verpflichtungserklärung.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass und Nachweis über den ausländerrechtlichen Status (z. B. Gestattung, Duldung).
- Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Nachweise über Vermögen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind. Sobald Änderungen eintreten, müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.
Leistungsende
Die Leistungsberechtigung endet in der Regel mit der Ausreise, mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt oder mit Ablauf des Monats, in dem Sie als Asylberechtigter oder Asylberechtigte anerkannt werden.
Zuständige Sachbearbeiter
Welcher Mitarbeiter für die Bearbeitung von Anträgen und Leistungsfällen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers:
Zuständigkeiten in den Gemeinden
Bermatingen | Saskia Danner Tel.: 07541 204-5928 saskia.danner@bodenseekreis.de |
Daisendorf | Felix Schultze |
Deggenhausertal | Swetlana Golej Tel.: 07541 204-5112 swetlana.golej@bodenseekreis.de |
Eriskirch | Swetlana Golej Tel.: 07541 204-5112 swetlana.golej@bodenseekreis.de |
Frickingen | Saskia Danner Tel.: 07541 204-5928 saskia.danner@bodenseekreis.de |
Friedrichshafen, Buchstaben A - D und U - Z | Saskia Danner |
Friedrichshafen, Buchstaben E - P | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5938 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Friedrichshafen, Buchstaben Q - T | Annika Müller Tel.:07541 204-5937 annika.mueller@bodenseekreis.de |
Ausnahmen: Friedrichshafen, Bodenseestraße 102 | Annika Müller Tel.:07541 204-5937 annika.mueller@bodenseekreis.de |
Friedrichshafen, Wachirweg 20 | Felix Schultze Tel.: 07541 204-5106 felix.schultze@bodenseekreis.de |
Friedrichshafen, Ehlersstraße 26 | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5938 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Friedrichshafen, Friedrichstraße 1 | Felix Schultze Tel.: 07541 204-5106 felix.schultze@bodenseekreis.de |
Hagnau a. B. | Felix Schultze Tel.: 07541 204-5106 felix.schultze@bodenseekreis.de |
Heiligenberg | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5106 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Immenstaad a. B. | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5106 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Kressbronn a. B. | Swetlana Golej Tel.: 07541 204-5112 swetlana.golej@bodenseekreis.de |
Langenargen | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5106 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Markdorf | Felix Schultze Tel.: 07541 204-5106 felix.schultze@bodenseekreis.de |
Meckenbeuren | Sonja Flach Tel.: 07541 204-5927 sonja.flach@bodenseekreis.de |
Meersburg | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5106 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Neukirch | Annika Müller Tel.: 07541 204-5937 annika.mueller@bodenseekreis.de |
Oberteuringen | Felix Schultze Tel.: 07541 204-5106 felix.schultze@bodenseekreis.de |
Owingen | Merve Stegmann Tel.: 07541 204-5106 merve.stegmann@bodenseekreis.de |
Salem | Swetlana Golej Tel.: 07541 204-5112 swetlana.golej@bodenseekreis.de |
Sipplingen | Annika Müller Tel.: 07541 204-5937 annika.mueller@bodenseekreis.de |
Stetten | Felix Schultze Tel.: 07541 204-5106 felix.schultze@bodenseekreis.de |
Tettnang | Annika Müller Tel.: 07541 204-5937 annika.mueller@bodenseekreis.de |
Überlingen | Saskia Danner Tel.: 07541 204-5928 saskia.danner@bodenseekreis.de |
Uhldingen-Mühlhofen | Sonja Flach Tel.: 07541 204-5927 sonja.flach@bodenseekreis.de |
Amt für Migration & Integration
- Telefon
- +49 7541 204 5464
- Fax
- +49 7541 204 7464
- michael.kuebler@bodenseekreis.de