Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören z. B. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Fallbearbeitung im Asylverfahren, die Beteiligung am Visaverfahren sowie die Ausstellung von Passersatzpapieren.
Neben dem Landratsamt gibt es im Bodenseekreis noch die Ausländerbehörden der Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen, die zusätzlich auch für die Gemeinden Immenstaad bzw. Owingen und Sipplingen zuständig sind.
Das Landratsamt Bodenseekreis ist für die gelb markierten Gemeinden zuständig:
                
        
    
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Weitere Ausländerbehörden im Bodenseekreis
Stadt Friedrichshafen
 Adenauerplatz 1
 88045 Friedrichshafen 
  
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 Fax: 07541 203-52169
Stadt Überlingen 
Christophstraße 1 
88662 Überlingen 
Tel.: 07551 99-1055 
Fax: 07551 99-1466