Einbürgerung nach §§ 8 bis 10 StAG
- Wegen der hohen Auslastung im Bereich Migration und Integration ist die Einbürgerungsbehörde des Bodenseekreises nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Allgemeine Anfragen oder Nachfragen zum Bearbeitungstand können nicht beantwortet werden.
- E-Mails werden nicht beantwortet.
- Bereits gestellte Anträge auf Einbürgerung aus den Vorjahren werden aktuell vorrangig bearbeitet. Neue Anträge auf Einbürgerung können voraussichtlich erst wieder ab Anfang 2025 bearbeitet werden.
Aktuell eingeschränkte Erreichbarkeit
Aufgrund der großen Zahl an zu bearbeitenden Anträgen ist die Einbürgerungsbehörde des Bodenseekreises derzeit ausschließlich zu den angegebenen Sprechzeiten telefonisch erreichbar.
Fragen zum Sachstand oder Nachfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens aktuell weder per E-Mail noch per Telefonauskunft beantwortet werden. Wir bitten Sie, von Rückfragen dieser Art abzusehen. Alle eingegangenen Anträge auf Einbürgerung werden fair priorisiert bearbeitet.
In Notfällen können Sie die Einbürgerungsbehörde zu den zu den angegebenen Sprechzeiten kontaktieren.
Aktuell keine Neu-Anträge auf Einbürgerung möglich
Für einen vollständig gestellten Einbürgerungsantrag ist ein persönlicher Termin bei der Einbürgerungsbehörde unbedingt notwendig. Erst wenn dieses Gespräch stattgefunden hat und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, ist der Antrag vollständig gestellt und kann bearbeitet werden.
Aktuell kann die Einbürgerungsbehörde aus Kapazitätsgründen keine weiteren Termine für die Abgabe von Einbürgerungsanträgen vergeben. An dieser Stelle wird bekanntgegeben, wenn neue Terminkapazitäten zur Verfügung stehen. Das wird voraussichtlich erst wieder ab 2025 möglich sein.
Das Amt für Migration und Integration bemüht sich nach Kräften, alle eingegangenen Anträge auf Einbürgerung fair und priorisiert zu bearbeiten. Aktuell haben deshalb die vielen bereits gestellten Anträge Vorrang. Neue Anträge können erst bearbeitet werden, wenn diese bedient wurden.
Wir bitten um Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis.
Ihr Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit garantiert alle staatsbürgerlichen Rechte, wie z. B. das aktive und passive Wahlrecht oder das Recht auf freie Berufswahl. Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie:
- seit fünf Jahren ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen
- ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht besitzen
- den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten
- nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
- über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen
Ehegatten oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen von deutschen Staatsangehörigen können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach einem dreijährigen rechtmäßigen Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Die Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten/der deutschen Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin muss seit mindestens zwei Jahren bestehen. Je nach Einzelfall müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Einbürgerung kostet grundsätzlich 255 Euro pro Person. Für miteinzubürgernde Minderjährige ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr in Höhe von zusätzlich je 51 Euro fällig. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der Sprachkenntnisse, der staatsbürgerlichen Kenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Weitere Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland: Deutsche Staatsangehörigkeit - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
Quick-Check
Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Telefon-Sprechzeiten für Notfälle
Nur mittwochs 9.00 – 12.00 Uhr
Tel. 07541 204-3737
Informationsmaterial & Formulare
- Antragsformular
- Arbeitgeberbescheinigung
- Checkliste
- Erklärung bzgl. Mitteilungspflicht
- Erklärung Datenschutz
- Erklärung Straftaten
- Erklärung Verfassungsschutz
- Erklärung Verfassungstreue
- Loyalitäts-Erklärung
- Mietbescheinigung Ehepartner
- Mietbescheinigung Kinder
- Mietbescheinigung Partner
- Sprachentwicklungsbescheinigung
- Staatsangehörigkeitserklärung