Einbürgerung nach §§ 8 bis 10 StAG

- Wegen der hohen Auslastung ist die Einbürgerungsbehörde des Bodenseekreises weiterhin eingeschränkt telefonisch zu erreichen (siehe Sprechzeiten). Bitte nutzen Sie diese Sprechzeiten für spezielle Anfragen. Hier können keine Anfragen zum Bearbeitungstand beantwortet werden.
- E-Mails werden nicht beantwortet.
- Bereits gestellte Anträge auf Einbürgerung aus den Vorjahren werden weiterhin vorrangig bearbeitet.
- Es sind nun wieder einzelne Termine für neue Anträge buchbar.
- Da der Bearbeitungsstau nach wie vor nicht final abgearbeitet ist, wird die Bearbeitung von Neuanträgen einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren in Anspruch nehmen. Auch Termine zur Vorbesprechung stehen bislang nur eingeschränkt zur Verfügung. Somit wird es hier auch zu Wartezeiten kommen.
NEU: Antragstellung wieder möglich.
Die Einbürgerungsbehörde nimmt wieder Anträge zur Einbürgerung an. Personen aus EU-Staaten (oder EWR-Staaten) können diese online stellen. Personen die nicht aus EU-Staaten (oder EWR-Staaten) stammen, benötigen einen Termin zur Vorbesprechung des Antrages. Diese Termine können nun online gebucht werden.
Antrag auf Einbürgerung

Bürger aus der Europäischen Union (EU)
und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Der Antrag auf Einbürgerung für Bürgerinnen und Bürger aus der EU oder dem EWR kann online gestellt werden.

Personen aus Ländern außerhalb der EU
Personen aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR angehören, benötigen einen Ersttermin, um den Antrag auf Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde einzureichen. Hier wird besprochen, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung grundsätzlich gegeben sind und welche Dokumente dafür noch nötig sind.
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit garantiert alle staatsbürgerlichen Rechte, wie z. B. das aktive und passive Wahlrecht oder das Recht auf freie Berufswahl. Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie:
- seit fünf Jahren ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen
- ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht besitzen
- den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten
- nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
- über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen
Ehegatten oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen von deutschen Staatsangehörigen können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach einem dreijährigen rechtmäßigen Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Die Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten/der deutschen Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin muss seit mindestens zwei Jahren bestehen. Je nach Einzelfall müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Einbürgerung kostet grundsätzlich 255 Euro pro Person. Für miteinzubürgernde Minderjährige ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr in Höhe von zusätzlich je 51 Euro fällig. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der Sprachkenntnisse, der staatsbürgerlichen Kenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Weitere Informationen über die Möglichkeit einer Einbürgerung und Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten zur Zuwanderung nach Deutschland: Deutsche Staatsangehörigkeit - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
Quick-Check
Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Telefon-Sprechzeiten für Notfälle
Nur mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr
Tel.: 07541 204-3737
Informationsmaterial & Formulare
- Antragsformular
- Arbeitgeberbescheinigung
- Checkliste
- Erklärung bzgl. Mitteilungspflicht
- Erklärung Datenschutz
- Erklärung Straftaten
- Erklärung Verfassungsschutz
- Erklärung Verfassungstreue
- Loyalitäts-Erklärung
- Mietbescheinigung Ehepartner
- Mietbescheinigung Kinder
- Mietbescheinigung Partner
- Sprachentwicklungsbescheinigung
- Staatsangehörigkeitserklärung