Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.

Dies beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch wenn die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.

Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelle Einkommensnachweise des Unterzeichnenden und ggf. Ehepartners
    • bei Arbeitnehmern Kopien der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
    • bei Rentnern: Kopie des aktuellen Rentenbescheids
    • bei Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen: der letzte Einkommenssteuerbescheid sowie die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
    • sonstige Einkommen sind ebenfalls durch Vorlage geeigneter Nachweise nachzuweisen.
  • Kopie der Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • ggf. Vollmacht zur Leistung der Unterschrift durch den/die nicht erwerbstätige/n Ehegatten/in
  • Miet- oder Kaufvertrag der aktuellen Wohnung (bzw. des Hauses) der Gastgeber/des Gastgebers
  • Kopie des Reisepass oder Personalausweis der Gastgeber/des Gastgebers sowie der eingeladenen Person
     

Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.

Vor der Abgabe der Verpflichtungserklärung werden Sie von den Mitarbeitern/den Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde schriftlich über den Umfang und die Dauer der Verpflichtung belehrt. Sie können die Belehrung gerne bereits online auf dieser Homepage einsehen.

Wir bitten Sie, die Antragsunterlagen vorab per Post oder per E-Mail zu übersenden. Die Abholung der Verpflichtungserklärung erfolgt nach vorheriger Terminabsprache.

Falls Sie Fragen zur Verpflichtungserklärung haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen des Ausländeramtes wenden.

 

Ausländerbehörde

Telefon
+49 7541 204-5410

E-Mail
auslaenderwesen@bodenseekreis.de 

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