Eine Ausbildung zur „Pflegefachfrau“, zum „Pflegefachmann“ kann auch im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung („Umschulung“) erfolgen. Viele Menschen entdecken erst in der mittleren Lebensphase ihr besonderes Interesse an einer Arbeit in der Pflege. Die Pflege bietet aufgrund des demografischen Wandels ein interessantes und zukunftssicheres Beschäftigungsfeld.
Eine Umschulung entspricht im Ablauf der regulären Pflegeausbildung. Dafür wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung (zum Beispiel ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder Krankenhaus) geschlossen und eine Pflegeschule für den theoretischen und praktischen Unterricht besucht.
Liegt für die Umschulung ein Bildungsgutschein vor, muss die Pflegeschule für die Einlösung des Bildungsgutscheins zugelassen sein.
Weitere Infos unter: Umschulung zur Pflegefachkraft | Bundesagentur für Arbeit
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