AWGN-Gewässer - Amtliches Digitales Wasserwirtschaftliches Gewässernetz

Das Wasserrecht unterscheidet zwischen "wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gewässern" und "Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung". Diese Einstufung ist hinsichtlich der Bewirtschaftungsvorschriften für Gewässerrandstreifen, die Gewässerunterhaltung sowie für den naturnahen Gewässerausbau wichtig. Grundlage für die Einstufung ist das Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) sowie das Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (WHG). Im sogenannten "Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz" (AWGN) sind nicht alle Gewässer flächendeckend erfasst. Die fehlenden Gewässer werden nach und nach vom Landratsamt Bodenseekreis erfasst und eingestuft. Vorrangig wurden die Gewässer angrenzend zu Raumkulturen (Obst-, Hopfen- und Weinkulturen) erfasst.

In der AWGN-Karte sind diese zusätzlich erfassten Gewässer enthalten. Es besteht keine Gewähr auf eine vollständige Erfassung aller Gewässer.

Blau sind die "Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung" dargestellt. Diese werden in das AWGN eingepflegt. An diesen Gewässern gilt der Gewässerrandstreifen nach § 38 WHG und 29 WG und es gelten die Vorgaben des Pflanzenschutzrechtes sowie Düngeverordnung.

Türkis sind die „Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung“ dargestellt. Diese haben in der Regel ein kleineres Einzugsgebiet und fallen jahreszeitlich auch mal trocken. An diesen Gewässern gilt kein Gewässerrandstreifen nach § 38 WHG und 29 WG. Die Vorgaben nach dem Pflanzenschutzrecht sowie die Düngeverordnung sind aber auch an diesen Gewässern einzuhalten. Diese Gewässer werden nicht in das AWGN aufgenommen.

Gewässer, die nur gelegentlich Wasser führen, sind keine Gewässer im Sinne des Pflanzen- und Gewässerschutzrechts (sog. "Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung"). Diese sind nicht dargestellt. Zu diesen Gewässern sind somit keine Abstandsauflagen nach Pflanzenschutzrecht einzuhalten. Typische Beispiele hierfür sind Entwässerungsgräben entlang von Straßen, die nur gelegentlich Wasser führen.

AWGN-Gewässerkarte

Amt für Wasser- und Bodenschutz

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