Transport von Sportbooten auf Bootsanhänger

Die Ladung - damit auch Sportboote - sowie Geräte zur Ladungssicherung einschließlich der Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizeistation Überlingen eine Informationsbroschüre bezüglich des Transports von Sportbooten auf Bootsanhängern erarbeitet, welche Sie hier herunterladen können.

Wasserschutzpolizeistation
in Überlingen

Seepromenade 23
88662 Überlingen

Tel.: 07551 949590

Informationsmaterial