Dienstbetrieb der Fahrerlaubnisbehörde
Anträge müssen weiterhin persönlich im Rathaus des Wohnsitz oder der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, da eine Authentifizierung des Antragstellers notwendig ist. Per Post eingeworfene Anträge können daher leider nicht bearbeitet werden. Bitte vereinbaren Sie für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Integrate-App: Führerschein und Auto - Bodenseekreis (integreat.app)
Voraussetzungen
Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz im Bodenseekreis haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben (Antrag kann bereits 6 Monate zuvor gestellt werden):
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- an einem Erster-Hilfe-Kurs teilgenommen haben und
- keine in einem anderen EU- oder EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
Fahrerlaubnisklassen
Aktuelle Informationen zu den unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums.
Probezeit
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert 2 Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit (gemäß § 2a StVG) sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T.
Bei einer Erweiterung der Klassen AM, L und T auf eine andere Klasse wird die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe erteilt und die zweijährige Probezeit beginnt ab der Erteilung der neuen Klasse.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung
Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.
Formulare
Anträge
- Ersterteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Umstellung/Ersatz/Änderung einer Fahrerlaubnis
- Erteilung/Verlängerung Fahrgastführerschein
- Internationaler Führerschein
Bescheinigungen
Begleitetes Fahren ab 17