Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) wurde zum 1. April 2022 novelliert
Das Schifffahrtsamt des Landratsamtes Bodenseekreis ist für das Nordufer des Bodensees zwischen Sipplingen und Kressbronn a. B. zuständig. Bootsinhaber, welche in einem dieser Häfen einen Liegeplatz haben, oder Wassersportschulen in diesem Gebiet wenden sich an das Schifffahrtsamt des Bodenseekreises.
Wer nicht Anrainer am Bodensee ist, kann sich in schifffahrtsrechtlichen Angelegenheiten auf deutscher Seite an das Landratsamt Bodenseekreis, das Landratsamt Konstanz oder das Landratsamt Lindau wenden.

Online-Dienste
Die PIN-Nummer zur Terminvereinbarung erhalten Sie mit dem Aufforderungsschreiben zur Bootsabnahme.
Hier können Sie einen Termin beim Schifffahrtsamt des Landratsamts Bodenseekreis in Friedrichshafen vereinbaren:
- Online-Terminreservierung
- Tel.: 07541 204-0 oder Tel.: 115 (ohne Vorwahl)
Schifffahrtsamt
Glärnischstraße 1 - 3, Raum G 19
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 07541 204-8838
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de