Erstantrag - Weiterbewilligungsantrag
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Entscheidend für Ihren Anspruch ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei uns eingeht - egal, ob online, per Post oder persönlich bei Ihrem Bürgermeisteramt oder dem Landratsamt Bodenseekreis. Der Antrag gilt immer für den gesamten Monat, in dem Sie ihn stellen. Wenn Sie ihn also zum Beispiel am 15. eines Monats einreichen, erhalten Sie bei einer Bewilligung Leistungen ab dem 1. dieses Monats. Zahlungen für weiter zurückliegende Zeiträume sind nicht möglich.
Den Antrag können Sie einfach und schnell online stellen. Die entsprechende Online-Dienstleistung sehen Sie in der rechten Spalte. Die Formulare zum Ausdrucken finden Sie entweder zum Herunterladen in der rechten Spalte oder Sie fordern sie direkt über das Infotelefon beim Jobcenter an.
Wohngeld oder Bürgergeld?
Sie müssen nicht gleichzeitig Wohngeld und Bürgergeld beantragen. Es reicht, wenn Sie sich zunächst für eine der beiden Leistungen entscheiden.
Wird zum Beispiel Ihr Antrag auf Wohngeld abgelehnt, können Sie direkt danach einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Der große Vorteil für Sie: Wenn Sie den neuen Antrag schnell einreichen, gilt er rückwirkend ab dem Tag, an dem Sie das Wohngeld beantragt hatten. So geht Ihnen kein Geld verloren.
Das Gleiche gilt auch umgekehrt: Wenn zuerst Ihr Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird, können Sie danach Wohngeld beantragen, ohne finanzielle Nachteile zu haben.
Wohngeld oder Bürgergeld: Habe ich Anspruch?
Beratungsstelle Jobcenter
| jobcenter@bodenseekreis.de | |
| Telefon | +49 7541 204-3800 |
| Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen | |
Jobcenter
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Leistungen, Anträge, Anliegen
- Erstantrag Soziale Sicherung
- Antrag auf Weiterbewilligung
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- Änderung Haushalt (Geburt, Tod, Ein- oder Auszug)
- Änderung Krankenversicherung
- Allgemeine Veränderungsmitteilung
- Wechsel Staatsangehörigkeit
Weitere Infos
- Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Hinweis: über diesen Link kann kein Online-Antrag auf Bürgergeld im Bodenseekreis gestellt werden.
- Soweit Kinder bis 25 Jahre im Haushalt leben, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe - Wenn Ihr Einkommen für Ihre Familie nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten.
Vereinbaren Sie über das Familienportal des Bundesfamilienministeriums einen Termin und lassen Sie sich beraten, ob Ihre Familie die Voraussetzungen erfüllt.