Zulassung als Berufsbetreuer/Berufsbetreuerin

Zum 1. Januar 2023 trat das neu strukturierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern/Betreuerinnen regelt das neu geschaffen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Zur Zulassung als Berufsbetreuer/Berufsbetreuerin ist bei der zuständigen Betreuungsbehörde ein Registrierungsantrag zu stellen.

Dem Registrierungsantrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5  BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO (nicht älter als 3 Monate)
  • Eine Erklärung, ob ein Insolvenz- oder Strafverfahren anhängig ist
  • Eine Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer bzw. Berufsbetreuerin versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  • Geeignete Nachweise über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mind. 250.000,00 Euro

Bei der Betreuungsbehörde muss außerdem ein persönliches Eignungsgespräch geführt werden.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können Beratung und Hilfestellung von der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen erhalten.