Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Eine Patientenverfügung kann auch um Bitten oder Richtlinien für Ihren Vertreter/Vertreterin - z. B. Ihren Bevollmächtigten/Ihre Bevollmächtigte - oder für die behandelnden Ärzte/Ärztinnen ergänzt werden.

Es kann auch sinnvoll sein, persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben usw. als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern.

Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?

Die gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung § 1827 BGB sieht vor, dass diese schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben wird. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zu bestätigen.

Gibt es Formulare/Vordrucke für Patientenverfügungen?

Es gibt eine Vielzahl von Mustern für eine Patientenverfügung. Die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen sind jedoch vielfältig und dies gilt auch für die individuellen Entscheidungen des Einzelnen, die sich daraus ergeben. Diese Entscheidungen finden dann wiederum ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung. Aus diesem Grund kann es kein einheitliches Muster geben, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet wäre.

Wir verweisen daher auf die Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit dieser Broschüre erhalten Sie eine umfassende Hilfestellung zur Erstellung einer Patientenverfügung. Sie wurde von der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ erarbeitet, an der Ärzte/Ärztinnen, Juristen/Juristinnen und Vertreter/Vertreterinnen aus der Hospizbewegung und Kirchen beteiligt waren. Die Broschüre wird regelmäßig angepasst und überarbeitet. Sie berücksichtigt die jeweils aktuelle Rechtsprechung, wie etwa den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2016, wonach eine Patientenverfügung hinreichend konkretisiert werden muss.

Die Broschüre „Patientenverfügung“ ist beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhältlich.

 

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