Kein Platz für Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in Deutschland ein drängendes Problem. Besonders die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt - darunter Körperverletzung, Stalking, Nötigung und Bedrohung - nimmt stetig zu. Laut dem aktuellen Lagebild des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2024 360 Frauen und Mädchen Opfer von Femiziden. Die Dunkelziffer der Gewalttaten ist weiterhin hoch.

Die Initiative im Bodenseekreis soll nicht nur auf das Problem der Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam machen, sondern Betroffene ermutigen, ihr Schweigen zu durchbrechen, sich Hilfe zu holen und Taten anzuzeigen. Insgesamt wurden 18 Parkbänke produziert und in den Kreiskommunen an prominenten Orten aufgestellt um dort für Aufmerksamkeit zu sorgen.

Mittlerweile wurde das Symbol der roten Bänke in vielen Ländern aufgegriffen. Auch in Deutschland haben einige Städte diesen symbolischen Sitzplatz an zentralen Stellen aufgestellt. Partner der Ation im Bodenseekreis ist die Claude-Dornier-Schule Friedrichshafen. Mit den Lehrern und Schülerinnen und Schülern der einjährigen Berufsfachschule Bau wurden die Bänke geplant und hergestellt. (Konstruktion mit Dimensionierung der Gesprächsbänke, Materialbeschaffung und Herstellung, Montage eines Infoschildes mit QR-Lasergravur).

Die Gestaltung der Bänke haben die Kunstklasse der Claude-Dornier-Schule gemeinsam mit der Künstlerin Brigitte Messmer aus Friedrichshafen geplant und umgesetzt. Die Farben Orange und Rot spiegeln den Ursprung der Aktion in Italien und die mittlerweile etablierte Symbolfarbe der Orange Days wider.

Gefördert und durchgeführt wurde das Projekt durch die NOVA VITA Stiftung, dem Verein Kommunale Kriminalprävention Bodenseekreis, der Claude-Dornier-Schule Friedrichshafen und dem Landratsamt Bodenseekreis.

Was ist Gewalt?

Gewalt hat verschiedene Formen und Ausprägungen. Eine Form der Gewalt stellt die partnerschaftliche Gewalt dar. Partnerschaftliche Gewalt wird von Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen, Ex-Partnern und Ex-Partnerinnen oder innerhalb einer Ehe ausgeübt. Partnerschaftliche Gewalt trifft Personen aller Nationalitäten, Schichten, Religionszugehörigkeiten und Bildungsniveaus. Diese Gewaltform, sowie andere Formen auch, kann durch psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt ausgeübt werden.

Zur psychischer Gewalt zählen zum Beispiel Demütigung, Drohung und Kontrolle über die finanzielle Situation einer Person. Psychische Gewalt ist zudem auch außerhalb einer Beziehung strafbar.

Mit körperlicher Gewalt sind Handlungen gemeint, die einer Person körperlichen Schaden zufügen. Darunter fällt auch das Verabreichen von Drogen, K.O.- Tropfen, aber auch Mordversuche oder Mord.

Sexualisierte Gewalt ist eine sexuelle Handlung an oder mit einer Person gegen deren Willen und durch Zwang hervorgerufen. Zur sexualisierten Gewalt gehört auch die Vergewaltigung.
Sexuelle Belästigung kann ebenfalls der sexualisierten Gewalt zugeordnet werden und kann Personen am Arbeitsplatz genauso wie in der Öffentlichkeit oder an anderen Orten treffen.

Häusliche Gewalt stellt keinen eigenen Straftatbestand dar. Die einzelnen Handlungen bei häuslicher Gewalt wie zum Beispiel Bedrohung und Körperverletzung werden gesondert bestraft.

Stalking ist ebenfalls eine Gewaltform. Stalking meint Beobachten, Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person, sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme. Täter und Täterinnen stammen meistens aus dem näheren Umfeld des Opfers.

Cyber-Stalking ist Belästigung und Verfolgung im Internet, das Opfer wird auch über elektronische Kommunikationswege belästigt und bedroht.

Zu digitaler Gewalt zählen auch Cybermobbing und Cyberbelästigung. Als Cybermobbing zählen das Beschimpfen, Bedrohen, Teilen von Bildern oder Videos einer Person, oder das Annehmen der Identität einer Person, um dieser bewusst zu schaden. Der Unterschied zwischen Mobbing und Cybermobbing ist, dass eine Person oder eine Gruppe hauptsächlich im Internet über Chats, Foren, E-Mails und in sozialen Medien die Person mobbt. Cyberbelästigung ist in der Regel die digitale Variante der sexuellen Belästigung, die dann über Chats, Foren, E-Mails und in den Kommentarspalten sozialer Medien verübt wird. Digitale Gewalt - dazu zählt auch Deepfake-Pornografie wird je nach Tat geahndet.

Eine Diskriminierung , also eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Davor schützt das AGG (Allgemeinde Gleichbehandlungsgesetz). Bei der Diskriminierung, also bei Benachteiligung und Ausgrenzung einer bestimmten Personengruppe durch Regeln, Gesetze, Normen oder gesellschaftliche Strukturen spricht man von struktureller Gewalt.

Eine weitere Form der Gewalt ist der Frauenhandel, der durch sexuelle Ausbeutung durch Zwang und Drohung eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Frauen, die davon betroffen sind, werden beispielsweise mit dem Versprechen eines besseren Lebens in ihrem Heimatland angeworben und im neuen Land anschließend sexuell ausgebeutet. Frauenhandel fällt in Deutschland unter den Begriff „Menschenhandel“ und ist als eigenen Straftatbestand geregelt.

Gewalt im Namen der „Ehre“ wird durch sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt ausgeübt und ähnelt daher der häuslichen Gewalt. Der Unterschied zwischen häuslicher Gewalt und Gewalt im Namen der „Ehre“ ist, dass die Gewalt nicht nur im Beziehungskontext stattfindet, sondern meist von männlichen Familienmitgliedern verübt und von mehreren Familienmitgliedern geplant und ausgeführt wird. Diese Form der Gewalt beginnt meist mit psychischer Gewalt und kann sich bis zur Zwangsverheiratung und Mord steigern. Zwangsverheiratung trifft hauptsächlich Mädchen ab Eintritt der Pubertät, aber auch Jungen, junge Männer oder Transpersonen sind betroffen. Gewalt im Namen der „Ehre“ kommt in patriarchalen und abgegrenzten Familien vor, in denen Frauen als Besitz gelten. Das geforderte „richtige“ Verhalten äußert sich in der Kontrolle der Familie über den weiblichen Körper und der weiblichen Sexualität.

Eine weitere Form der Gewalt ist die weibliche Genitalverstümmelung. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend berechnete für 2020, dass bei 67.000 Mädchen und Frauen in Deutschland die weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wurde

 

Hilfe bei Gewalt

Bei akuter Bedrohung oder Übergriffen: Polizei-Notruf 110  

Hilfsangebote im Bodenseekreis

Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt 
Polizeirevier Friedrichshafen, Ehlerstraße 35
Tel. 07541 701-0 (24 h)

AWO „Mariposa“ - Fachberatungsstelle bei geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt an Frauen 
Tel. 07541 21800
beratungsstelle@awo-bodenseekreis.de www.awo.frauenhaus-bodenseekreis.de

Morgenrot - Fachberatungsstelle bei geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt an Frauen 
Tel. 07551 9444746 
info@beratungsstelle-morgenrot.de www.beratungsstelle-morgenrot.de

AWO Frauen- und Kinderschutzhaus Bodenseekreis 
Tel. 07541 4893626
info@awo-bodenseekreis.de 
www.awo.frauenhaus-bodenseekreis.de

Weisser Ring - Ansprechpartner und Unterstützer für Kriminalitätsopfer im Bodenseekreis 
Tel. 0151 55164771
bodenseekreis@mail.weisser-ring.de 
bodenseekreis-baden-wuerttemberg.weisser-ring.de

Landratsamt Bodenseekreis 
Frauen- und Familienbeauftragte 
Tel. 07541 204-5475 
veronika.waescher-goeggerle@bodenseekreis.de
www.bodenseekreis.de/frauen-und-familienbeauftragte

Überregionale Beratungen und Hilfe - kostenlos & anonym Hilfetelefon (europaweit) Gewalt gegen Frauen 
Tel: 116 016 (24 h, mehrsprachig)

Heimwegtelefon (europaweit) 
Tel. 030 12074182 (nachts) www.heimwegtelefon.net

Projekt kraft.akt Täterarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt
Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee 
Tel. 0751 95223-070
pbs@diakonie-oab.de 
Caritas Bodensee-Oberschwaben
Tel. 0721 35901-50
pfl-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de 
 

Frauenbeauftragte

Telefon
+49 7541 204 5475
E-Mail
veronika.waescher-goeggerle@bodenseekreis.de
Gebäude
Friedrichshafen, Albrechtstraße 75