Gewalt hat viele Gesichter und Erscheinungsformen
und kommt überall vor
Psychische Gewalt
erniedrigen, beschimpfen, Stalking, kontrollieren,
isolieren ...
Wirtschaftliche Gewalt
- Arbeit verbieten, Geld vorenthalten ...
- Unabhängig davon, welche Form von Gewalt Sie oder Ihre Kinder erleiden, Sie haben das Recht, sich zu wehren!
Körperliche Gewalt
treten, schlagen, schubsen ...
Sexuelle Gewalt
sexuell belästigen,
zum Geschlechtsverkehr zwingen ...
Der erste Schritt
Sie haben vielleicht zwiespältige Gefühle, einerseits die Sehnsucht nach Liebe, Geborgenheit und Familienleben, andererseits ein Unbehagen, über das was in der Familie passiert. Damit müssen Sie nicht allein bleiben. Suchen Sie das Gespräch mit einer Vertrauensperson und wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
Welche Rechte habe ich als Opfer von Gewalt?
- Platzverweis
Über Polizei und Ordnungsamt kann der Täter vorläufig für ein bis zwei Wochen aus der Wohnung verwiesen werden. Im Anschluss kann die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung bei Gericht beantragt werden.
- Schutzanordnungen
Es gibt Möglichkeiten, über das Gericht dem Täter bestimmte Verbote zu erteilen (Näherungsverbot, Verbot der Kontaktaufnahme). Bei Missachtung macht sich der Täter strafbar und die Polizei hat die Möglichkeit, einzugreifen.
- Unterbringung
Wenn Ihnen ein Platzverweis und/oder Schutzanordnungen zu wenig Sicherheit bieten, ist es vielleicht besser, wenn Sie die Wohnung verlassen und für geraume Zeit in einer Frauennotwohnung unterkommen.
Frauenbeauftragte
- Telefon
- +49 7541 204 5475
- veronika.waescher-goeggerle@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Friedrichshafen, Albrechtstraße 75
Kontakt zum Beschützenden Haus
Tel.: 07541 4893626
Hilfetelefon
Hilfe in Notsituationen
Hilfetelefon
Nicht mit mir -
Schluss mit häuslicher Gewalt
Eine Initiative der Friseur-Innung Bodenseekreis und der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekreises