Aufgrund der gesetzlichen Umstellung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) wird diese Seite derzeit überarbeitet. Ausführliche aktualisierte Informationen stehen hier in Kürze zur Verfügung.
Information und Beratung
Die primäre Aufgabe der Heimaufsicht ist die Information und Beratung
- der Bewohnerinnen und Bewohner
- der Bewohnerbeiräte, Fürsprechergremien und Bewohnerfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten
- von Personen mit berechtigtem Interesse an stationären Einrichtungen sowie den Rechten und Pflichten der Träger
- von Personen und Trägern, die stationäre Einrichtungen errichten wollen oder bereits betreiben
Sonstige Ansprechpartner außerhalb der stationären Einrichtung
Neben den oben genannten Behörden, Organisationen und Verbänden wirken noch andere Stellen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner auf den Betrieb ein, zum Beispiel das Gesundheitsamt, die Gewerbeaufsicht, die Bauaufsicht, die Brandschutzbehörde, das Veterinäramt.
Sozialamt
- Telefon
- +49 7541 204 5673
- patricia.galle-mossmann@bodenseekreis.de
- Telefon
- +49 7541 204 5292
- edith.hafner@bodenseekreis.de
- Telefon
- +49 7541 204 3324
- elisabeth.matzner-rahija@bodenseekreis.de
Postanschrift
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt - Heimaufsicht
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Weitere Informationen
Landesrecht Baden-Württemberg:
www.landesrecht-bw.de
Informationsmaterial
11. Heimkonferenz im November 2025:
- Muskel-Skelett-Belastungen im Gesundheitsdienst erkennen (PDF)
- Vortrag digitale Gesundheitsbrücke Bodenseekreis (PDF)
- Expertenstandard Mundgesundheit (PDF)
- Vortrag Factsheets (PDF)
- Heimaufsicht (PDF)
10. Heimkonferenz im November 2024:
- 10 Jahre Strukturmodell (PDF)
- PeBeM in der Praxis (PDF)
- Praxis Personalgewinnung ausländischer Fachkräfte - Personalwohnheim (PDF)
- Arbeitsschutz auf einen Blick - Factsheets (PDF)
- Heimaufsicht (PDF)
Infos für Bewohnerfürsprecher: