Aufgrund der gesetzlichen Umstellung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) wird diese Seite derzeit überarbeitet. Ausführliche aktualisierte Informationen stehen hier in Kürze zur Verfügung.

Information und Beratung

Die primäre Aufgabe der Heimaufsicht ist die Information und Beratung

  • der Bewohnerinnen und Bewohner
  • der Bewohnerbeiräte, Fürsprechergremien und Bewohnerfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten
  • von Personen mit berechtigtem Interesse an stationären Einrichtungen sowie den Rechten und Pflichten der Träger
  • von Personen und Trägern, die stationäre Einrichtungen errichten wollen oder bereits betreiben

Sonstige Ansprechpartner außerhalb der stationären Einrichtung

Neben den oben genannten Behörden, Organisationen und Verbänden wirken noch andere Stellen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner auf den Betrieb ein, zum Beispiel das Gesundheitsamt, die Gewerbeaufsicht, die Bauaufsicht, die Brandschutzbehörde, das Veterinäramt.