Infos für Pflegebedürftige

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftige, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.

Anspruchsberechtigt sind alle Menschen in häuslicher Pflege mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5).

Die Unterstützungsangebote im Alltag können sowohl im häuslichen Bereich als auch in Gruppen stattfinden. Es handelt sind vor allem um Betreuungsgruppen, häusliche Besuchsdienste und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Pflegerische Leistungen werden nicht im Rahmen von Unterstützungsangeboten erbracht.

Die Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag werden bis zum Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich von den Pflegekassen erstattet (Entlastungsbetrag). Der Betrag wird nur nach Vorlage von Rechnungen der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt.

Wird in einem Kalenderjahr der Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr (bis spätestens 30. Juni des Folgejahres) übertragen.

Wenn Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) im Kalendermonat nicht ausschöpfen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (Umwandlungsanspruch).

Für nähere Informationen stehen Ihnen Ihre Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt zur Verfügung.

Eine Liste der anerkannten Unterstützungsangebote im Bodenseekreis ist im Kasten „Informationsmaterial“ hinterlegt. Es werden nur Angebote anerkannt, die geschulte Helfer oder Helferinnen unter Anleitung einer Fachkraft nachweisen können.

Träger können ihre Angebote bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Unterstützungsangebote Verordnung des Landes Baden-Württemberg anerkennen lassen.

Informationen für Anbieter zur Anerkennung von Angeboten finden Sie hier.

Sozialplanung

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