Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins, Eintragung von Jagdflächen in den Jagdschein

Für die Ausübung der Jagd wird ein gültiger Jagdschein benötigt. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins werden im Bodenseekreis bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Forstamt (untere Jagdbehörde) bearbeitet. Sofern Sie keine Eigenjagd besitzen, ist neben dem Jagdschein für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Verfahren

Ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines sowie auf Eintragung von Jagdflächen ist nur noch online möglich. Das dazu vorgesehene Online-Formular kann über den grünen Button am rechten Seitenrand aufgerufen werden. Bitte nehmen Sie dort die vorgesehenen Eintragungen vor. Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags werden Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Der digitale Antrag ermöglicht eine optimierte Bearbeitung.

Im digitalen Antrag werden Sie auf die vorzulegenden Unterlagen hingewiesen. Diese Unterlagen können Sie direkt im Antrag hochladen. Falls Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie benötigt werden, erhalten Sie im Online-Formular einen entsprechenden Hinweis. Sobald alle vorgesehenen Unterlagen vollständig eingegangen sind und die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsabfragen vorliegen, wird Ihr Antrag fertig bearbeitet.

  • Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins oder auf Eintragung von Jagdflächen: Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung eine Info. Bitte senden Sie erst dann Ihr Jagdscheindokument an das Forstamt, um dort die Verlängerung bzw. die Jagdflächen in das Dokument eintragen zu können.
  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins: Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung Ihr Jagdscheindokument zugesandt.

Zahlungsmöglichkeiten

Mit Zusendung Ihres Jagdscheins erhalten Sie eine Gebührenrechnung. Bitte überweisen Sie den ausgewiesenen Betrag unter Angabe des genannten Kassenzeichens auf das angegebene Konto. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen richten sich nach den einschlägigen Regelungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sowie des Bundesjagdgesetzes (BJagdG).

Jagdscheinarten und Kosten

  • Drei-Jahres-Jagdschein (gilt für drei aufeinanderfolgende Jagdjahre)
  • Jahresjagdschein (gilt für ein Jagdjahr)
  • Tagesjagdschein (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage)
  • Jugendjagdschein (nur als Jahresjagdschein)
  • Falknerjagdschein
  • Ausländerjagdschein
     
  • Drei-Jahres-Jagdschein: 270,00 Euro
  • Jahresjagdschein: 130,00 Euro
  • Tagesjagdschein: 73,00 Euro
  • Jugendjagdschein: 132,00 Euro
  • Falkner-Dreijahresjagdschein: 236,00 Euro
  • Falkner-Jahresjagdschein: 118,00 Euro
  • Falkner-Tagesjagdschein: 93,00 Euro
  • Falkner-Jugendjagdschein: 93,00 Euro

Im Gesamtbetrag ist neben der Bearbeitungsgebühr für den Landkreises, eine Jagdabgabe nach der Jagdabgabeverordnung des Landes Baden-Württemberg enthalten. Diese beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 50,00 Euro pro Jagdjahr bzw. 25,00 Euro für den Tagesjagdschein. 

  • Drei-Jahres-Jagdschein: 315,00 Euro
  • Jahresjagdschein: 176,00 Euro
  • Tagesjagdschein: 128,00 Euro
  • Jugendjagdschein: 153,00 Euro
  • Falkner-Dreijahresjagdschein: 280,00 Euro
  • Falkner-Jahresjagdschein: 153,00 Euro
  • Falkner-Tagesjagdschein: 93,00 Euro
  • Falkner-Jugendjagdschein: 102,00 Euro

Im Gesamtbetrag ist neben der Bearbeitungsgebühr für den Landkreises, eine Jagdabgabe nach der Jagdabgabeverordnung des Landes Baden- Württemberg enthalten. Diese beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 50,00 Euro pro Jagdjahr bzw. 25,00 Euro für den Tagesjagdschein.

Forstamt

Telefon
+49 7541 204 5585
E-Mail
katja.binz@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 67, Friedrichshafen