Pflicht zur Erstellung von Stoffstrombilanzen ab 2023

Ab 1. Januar 2023 gelten niedrigere Schwellen, ab denen Betriebe verpflichtet sind, Stoffstrombilanzen (SSB) anzufertigen. Alle Infos finden Sie hier

Erosionskataster

Der Schutz des Bodens ist ab 01.07.2010 durch Maßnahmen zu gewährleisten, die sich an der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach der Erosionsgefährdung auszurichten haben. Die Einteilung der Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung erfolgt in Baden-Württemberg auf die Flurstücke bezogen.

Die Einteilung der Flurstücke im CC-Erosionskataster finden Sie im Flurstücks/Flächeninfo, die Sie mit Ihren Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag erhalten haben.

Zum CC-Erosionskataster wird im Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum umfangreiches Informationsmaterial bereitgestellt. Über den Pfad "Startseite" > "Landwirtschaft" > "Boden- und Gewässerschutz" > "Erosionskataster" sind Karten abrufbar (LUBW-Viewer), aus denen die Einteilung der Flurstücke nach dem Grad der Erosionsgefährdung hervorgehen.
 

ErosionsgefährdungCC0CC1CC2
ErläuterungKeine ErosionsgefährdungErosionsgefährdungHohe Erosionsgefährdung
Bodenseekreis71 %24 %5 %
Baden-Württemberg77 %16 %

Nicht-ortsfeste Lagerung von Festmist und Silage

Vorgabe ist, dass durch die Lagerung von Silage und Festmist in nicht-ortsfesten Anlagen keine nachteilige Veränderung von Grundwasser und Oberflächengewässern verursacht wird. Die vorübergehende Lagerung dieser Stoffe darf nur auf landwirtschaftlichen Flächen incl. Stilllegungsflächen erfolgen. Die maximale Lagerdauer für Festmist beträgt 6 Monate. Der Lagerplatz ist jährlich zu wechseln. Vorgaben von Wasserschutzgebiets-Verordnungen sind zu beachten. Verstöße gegen diese Maßgaben sind relevant für Cross-Compliance.