Pflicht zur Erstellung von Stoffstrombilanzen ab 2023
Ab 1. Januar 2023 gelten niedrigere Schwellen, ab denen Betriebe verpflichtet sind, Stoffstrombilanzen (SSB) anzufertigen. Alle Infos finden Sie hier
Erosionskataster
Der Schutz des Bodens ist ab 01.07.2010 durch Maßnahmen zu gewährleisten, die sich an der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach der Erosionsgefährdung auszurichten haben. Die Einteilung der Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung erfolgt in Baden-Württemberg auf die Flurstücke bezogen.
Die Einteilung der Flurstücke im CC-Erosionskataster finden Sie im Flurstücks/Flächeninfo, die Sie mit Ihren Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag erhalten haben.
Zum CC-Erosionskataster wird im Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum umfangreiches Informationsmaterial bereitgestellt. Über den Pfad "Startseite" > "Landwirtschaft" > "Boden- und Gewässerschutz" > "Erosionskataster" sind Karten abrufbar (LUBW-Viewer), aus denen die Einteilung der Flurstücke nach dem Grad der Erosionsgefährdung hervorgehen.
Erosionsgefährdung | CC0 | CC1 | CC2 |
---|---|---|---|
Erläuterung | Keine Erosionsgefährdung | Erosionsgefährdung | Hohe Erosionsgefährdung |
Bodenseekreis | 71 % | 24 % | 5 % |
Baden-Württemberg | 77 % | 16 % |
Nicht-ortsfeste Lagerung von Festmist und Silage
Vorgabe ist, dass durch die Lagerung von Silage und Festmist in nicht-ortsfesten Anlagen keine nachteilige Veränderung von Grundwasser und Oberflächengewässern verursacht wird. Die vorübergehende Lagerung dieser Stoffe darf nur auf landwirtschaftlichen Flächen incl. Stilllegungsflächen erfolgen. Die maximale Lagerdauer für Festmist beträgt 6 Monate. Der Lagerplatz ist jährlich zu wechseln. Vorgaben von Wasserschutzgebiets-Verordnungen sind zu beachten. Verstöße gegen diese Maßgaben sind relevant für Cross-Compliance.
Informationsmaterial
- Entscheidungsbaum Stoffstrombilanz ab 2023
- LTZ zur DüngeVO - Merkblatt
- Entscheidungsbaum Rote Gebiete
- Rote Gebiete - Hinweise
- Düngeverordnung, Januar 2021 - Merkblatt
- Entscheidungsbaum Stoffstrombilanz bis 2022
- Entscheidungsbaum - Aufzeichnungspflicht außerhalb Nitratgebiete
- Düngeverordnung, Düngung von
Zweit- und Zwischenfrüchten - Merkblatt - Verbringungsverordnung - Merkblatt
- Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz (Anlage 5 DüB) - Merkblatt
Formulare
- Düngeverordnung - Pflicht zur bodennahen Ausbringung
- Dungabnahmevertrag
- Verbringungsverordnung, Aufzeichnungspflicht
- Verbringungsverordnung, Meldungspflicht
- Verbringungsverordnung, Mitteilungspflicht
- Verschiebung der Sperrfrist zur Ausbringung von Gülle/Jauche/Gärreste auf Grünland, Antrag
- Verzicht zur bodennahmen Ausbringung, Antrag
Weitere Informationen
Infodienst Landwirtschaft -
Ernährung - Ländlicher Raum:
www.landwirtschaft-bw.info
Programme für die schlagbezogene Nährstoffbedarfsrechnung:
- Infodienst Landwirtschaft - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Düngung Baden-Württemberg