Im täglichen Miteinander hat das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme oberste Priorität. Manchmal kann es allerdings vorkommen, dass Lärm, Gerüche, Erschütterungen, Lichteinwirkungen etc., die von einer Anlage oder der Landwirtschaft ausgehen, zu Belästigungen führen, die in aller Regel unbeabsichtigt sind.

Wenn es zu einer solchen Situation kommt, ist zu überprüfen, ob es sich um eine erhebliche Belästigung handelt. Trifft dies zu, ist in einem weiteren Schritt festzustellen, ob der Betreiber der Anlage, von der die erhebliche Belästigung ausgeht seiner Pflicht nachkommt, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind oder nicht vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik auf ein Mindestmaß reduziert.

Diese Ermittlungen können unter Umständen schwierig und langwierig sein. Um schnell auf ein greifbares Ergebnis zu kommen, sind wir auf die Mitwirkung der/des Beschwerdeführer/in angewiesen, indem die Belästigungen genau protokolliert und beschrieben werden.

Lärm, für den das Umweltschutzamt nicht zuständig ist:

Hier sind die jeweiligen Straßenbaulastträger (innerorts i. d. R. die Gemeinden) zuständig.

In diesem Fall ist das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Ihr Ansprechpartner:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Abteilung Flugverkehr (Referat 35)

Hauptstätterstraße 67
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 231-4
Fax: 0711 231-5899
poststelle@mvi.bwl.de

Postfach 10 34 52
70029 Stuttgart 

Webseite:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de

Das heißt, lautes Singen auf der Straße, gelegentliches Grillen oder lautes Musikhören des Nachbarn etc. Auch hier können die Bürgermeisterämter (Ordnungsamt) Ihre Ansprechpartner sein.

Tipps für ein gedeihliches Miteinander

  • Nehmen Sie auf schutzwürdige Interessen anderer Rücksicht. Oftmals ermöglicht schon das zeitliche Verlegen einer Tätigkeit einen Konflikt (z. B. Rasenmähen, freiwillig erst ab 14:00 Uhr).
  • Bitte versuchen Sie im Interesse einer guten Nachbarschaft sowie im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens auf die vermeintlichen Verursacher von Emissionen in einem privaten Gespräch zuzugehen. Vielfach können schon auf diese Weise Missverständnisse und einmalige Verfehlungen geklärt werden und das gutnachbarliche Klima bleibt gewahrt.

Lässt der Nachbar leider überhaupt nicht mit sich reden, so können Sie im akuten Notfall die Polizei rufen

Umweltschutzamt

Telefon
+49 7541 204 5528
Fax
+49 7541 204 7528
E-Mail
ulrich.burckhard@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 310, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen