Nach der neuen Gewerbabfallverordnung müssen Bioabfälle getrennt erfasst werden.
Speisereste dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden, sondern müssen speziellen Speiserestentsorgern überlassen werden.

Behandlung und Verarbeitung

Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist es sinnvoll, geeignete Bioabfälle auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen zurückzuführen und damit den natürlichen Kreislauf zu schließen. Die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Bioabfallverordnung für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung müssen dabei eingehalten werden. Mit der Kompostierung von Bioabfällen wird ein hochwertiges Bodenverbesserungsmittel erzeugt, das auf einfache und natürliche Weise entsteht und in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt werden kann. Weil mit dem Kompost auch Nährstoffe aufgebracht werden, sind grundsätzlich auch die Regelungen des Düngemittelrechts zu beachten.

Die Bioabfallverordnung befasst sich mit der Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Sie regelt die ordnungsgemäße Untersuchung, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen und Gemischen.

Sie richtet sich an Entsorgungsträger, Erzeuger, Besitzer, Behandler und Hersteller für Bioabfälle und Gemische.

Die Bioabfallverordnung stellt Anforderungen zur seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit, Schadstoffgrenzen, Schwermetallgehalten und Fremdstoffen.

Die Bioabfallverordnung macht weiterhin differenzierte Beschränkungen, Verbote und Auflagen bei der Aufbringung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzte Böden, Dauergrünland, Feldfutter- und Feldgemüseanbauflächen.

Keine Anwendungspflicht und Ausnahmen gibt es für Haus-, Nutz- und Kleingärten, Kleinflächen und Eigenverwerter sowie für Anwendungsbereiche, in denen die Klärschlammverordnung oder andere Rechtsvorschriften vorrangig gelten.

Das Umweltschutzamt - Untere Abfallrechtsbehörde - führt ein Kataster für den Landkreis Bodenseekreis. Sie nimmt Meldungen über das Ausbringen von Bioabfall entgegen, wobei die genauen Flächen und die aufgebrachte Menge angegeben werden müssen. 

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Umweltschutzamt

Name
Schadt, Jutta
Telefon
+49 7541 204 5259
Fax
+49 7541 204 7259
E-Mail
jutta.schadt@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 304, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen

Abfallwirtschaftsamt

Weitere Infos

finden Sie bei der zentralen Vorschriftenstelle des Landes Baden-Württemberg (ZVS)