Zusammensetzung

Brandabfälle sind die bei Aufräumarbeiten nach einem Brand anfallenden unterschiedlichen Materialien, die zum Teil mehr oder weniger stark mit Schadstoffen belastet sind.

Im Einzelnen sind zum Beispiel zu nennen:

  • Mineralische (nicht brennbare) Baustoffe
  • nicht vollständig verbrannte (brennbare) Baustoffe
  • Einrichtungsgegenstände
  • angebrannte und verkokte Kunststoffe
  • Chemikalien
  • mit Ruß beaufschlagte Gegenstände

Es ist davon auszugehen, dass hochtoxische Stoffe wie Dioxine und Furane, PAK und andere im Brandfall gebildete organische Schadstoffe nur dort nachweisbar sind, wo eine Brandverschmutzung in Form von Ruß- bzw. Staubniederschlag vorliegt, da diese Stoffe in der Regel sehr stark adsorptiv von Ruß gebunden werden. 

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Bei Bränden von Wohn- oder Geschäftsgebäuden sollte der Aufwand für die Trennung der Brandabfälle auf die Fraktionen Restabfall und Bauschutt beschränkt werden.

Der Brandabfall mit vorwiegend mineralischem Anteil ist nach überwiegender Abtrennung organischer Bestandteile auf einer Deponie der Klasse II abzulagern. Der Brandabfall mit vorwiegend organischem Anteil ist in einer thermischen Restabfallbehandlungsanlage zu entsorgen.

Kleine Mengen schadstoffhaltiger Abfallkomponenten, wie z. B. Elektronikgeräte, verkohlte Gegenstände, asbesthaltige Materialien und alte Glas-/Steinwolle sollten in Kunststoffbehälter/-säcke verpackt werden und getrennt den kommunalen Sammelstellen zugeführt werden. Eine Analyse auf relevante Schadstoffe (PAK, PCDD/F) ist aufgrund geringer Schadstoffgehalte nicht erforderlich. Vor der Entsorgung bitten wir Sie, sich durch das Abfallwirtschaftsamt des Landratsamts Bodenseekreis, Frau Schubel-Bäumann, beraten zu lassen.

Bei Bränden, bei denen Brandschutt mit gefährlichen Substanzen oder gefährlichen Baustoffen anfällt, ist eine Bewertung mit Sichtprüfung der Materialien durchzuführen. Die Trennung der Brandabfälle erfolgt vor Ort in mehrere Abfallfraktionen entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung. Die Erarbeitung eines Entsorgungskonzepts und die Einschaltung eines Sachverständigen werden dringend empfohlen.

Die Trennung der Brandabfälle vor Ort sollte in folgende Abfallfraktionen erfolgen:

  • Überwiegend mineralische Fraktion
  • Überwiegend organische Fraktion
  • Wenig verschmutzte Wertstofffraktionen (z.B. Metalle, Papier, usw.)
  • Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sind getrennt zu halten


Die so entstandenen Abfallfraktionen können wie folgt entsorgt werden:

  • Mineralische Fraktion: Ablagerung auf Deponien entsprechender Deponieklasse
  • Organische Fraktion: Thermische Restabfallbehandlungsanlage
  • Wenig verschmutzte Abfallfraktionen können der Verwertung zugeführt werden (z. B. Baustoffe, Metalle, Glas, Papier usw.)
  • Gefährliche Abfälle: Ablagerung auf Deponien der Klasse III bzw. Sonderabfallverbrennung.

Eine Trennung der Brandabfälle vor Ort in eine mineralische und eine organische Abfallfraktion ist zwingend erforderlich. Vor Ort ist in der Praxis nur eine grobe Trennung in eine überwiegend mineralische und überwiegend organische Fraktion möglich. Eine weitergehende Trennung oder Sortierung der Brandabfälle in Sortier- oder Aufbereitungsanlagen kann aus Arbeitsschutzgründen nicht empfohlen werden. 

Vorsicht

Umweltschutzamt

Name
Hoch, Ursula
Telefon
+49 7541 204 5538
Fax
+49 7541 204 7538
E-Mail
ursula.hoch@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 306, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen

Abfallwirtschaftsamt

Name
Schubel-Bäumann, Christiane
Telefon
+49 7541 204 5612
Fax
+49 7541 204 7612
E-Mail
christiane.schubel-baeumann@bodenseekreis.de
Zimmer
G 305, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen

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