Die Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist Vertrauensperson und zentrale Ansprechpartnerin sowie Vermittlerin in allen Belangen, die mit dem Thema Behinderungen in Zusammenhang stehen. Sie arbeitet hauptamtlich und unterliegt der Schweigepflicht. 

Ihre Aufgaben sind: 

  • die Beratung und die Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsmann) 
  • die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen 
  • die Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind 
  • die Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden 
  • die Vernetzung mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen, sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten 
  • die Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Die Aufgaben der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sind in den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Grundlage für das Gesellschaftsmodell Inklusion schafft und in § 15 Abs. 3 und 4 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) geregelt.

Sozialdezernat

Telefon
+49 7541 204 5087
E-Mail
petra.mecking@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung