Eingliederungshilfe für Kinder in den Kindertageseinrichtungen im Bodenseekreis

Der Fachdienst „Gemeinsame Erziehung“ hat das Ziel, entwicklungsauffällige und behinderte Kinder in den Kindertageseinrichtungen des Bodenseekreises zu integrieren, wenn die Eltern dies wünschen und die erforderlichen Rahmenbedingungen dazu hergestellt werden können.
 
Zu den Aufgaben gehört die Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen und Eltern, Kooperation mit Institutionen und anderen Fachdiensten, Erstellung von pädagogischen Gutachten und Hilfeplänen. Der Fachdienst wird tätig, wenn Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Landratsamt stellen. Die Formulare zur Antragstellung können beim Fachdienst oder beim Sozialamt angefordert werden.
 
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt etwa 2 - 3 Monate.

Jugendamt

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