Seit Januar 2014 gilt das neue Wassergesetz für Baden-Württemberg. In einem 10 m Gewässerrandstreifen ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland und die Errichtung von baulichen Anlagen nicht erlaubt. In einem 5 Meter Bereich an einem Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung ist der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. 

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei der Unteren Wasserbehörde.

Weitere Informationen

Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz:

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de