Eingliederungshilfe für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
nach § 35 A SGB VIII und § 53 SGB XII

Der Fachdienst „Gemeinsame Erziehung“ besteht seit Oktober 2001 mit dem Ziel, entwicklungsauffällige und behinderte Kinder in den Kindertageseinrichtungen des Bodenseekreises zu integrieren, wenn Eltern dies wünschen und die erforderlichen Rahmenbedingungen dazu hergestellt werden können.
 
Zu den Aufgaben gehört Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen und Eltern, Kooperation mit Institutionen und anderen Fachdiensten, Erstellung von Pädagogischen Gutachten und Hilfeplänen.
 
Der Fachdienst wird tätig, wenn Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Landratsamt stellen. Die Formulare zur Antragstellung können beim Fachdienst oder beim Sozialamt angefordert werden.
 
Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt etwa zwei bis drei Monate.

Jugendamt

Menschen mit Autismus erhalten vielfältige Hilfen von unterschiedlichen Einrichtungen und Diensten im Bodenseekreis. Umfassende Informationen darüber enthält der Wegweiser „Autismus im Bodenseekreis“.