Ressourcen sparen durch Recycling

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

Vertreter- und Herstellerregelung

Das seit Oktober 2015 geltende neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten dienen und dazu beitragen die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung dieser Abfälle zu erhöhen, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.
Auch Hersteller und Händler sind verpflichtet Altgeräte zurückzunehmen
Es gibt die folgenden 5 Gruppen:

  • Entfeuchter
  • Warmwasserboiler
  • Kühlschränke
  • Klimageräte
  • Ölgefüllte Radiatoren

Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Geräte:

  • Industriekompressoren mit Kühlfunktion
  • Kühl- und Gefriergeräte zur Lebensmittelverpackung/- verarbeitung
  • Kühltheken
  • Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie

 Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen

  • Energiesparlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Metalldampflampen
  • Quecksilberdampflampen
  • LED-Lampen

Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:

  • Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
  • Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke

Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)

    • Waschmaschinen
    • Spülmaschinen
    • Elektroherde
    • Kopierer
    • Dunstabzugshauben
    • Elektromotoren
    • Pedelecs
    • Solarbänke (ohne Röhren)
    • Elektro-Rasenmäher
    • Drucker
    • Kopierer

    Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen (z.B.):

    • Elektrische Krankenbetten
    • Geldautomaten
    • Stromtankstellen
    • Geräte für Großküchen

     

    • Bügeleisen, Toaster
    • Telefon, Handy
    • E-Zigaretten
    • Beamer, Diaprojektor
    • Radios, Kassenrecorder
    • Videogeräte, Receiver
    • Spielekonsolen
    • Drucker, Kopierer
    • Computer (ohne Monitor)
    • Leuchten, Dimmer
    • Nähmaschinen
    • Rauch- und Feuermelder

    Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:

    • Medizingeräte
    • Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
    • Elektr. Behandlungseinrichtungen

    Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung

    • Bildschirmgeräte
    • Fernseher
    • Monitore
    • LCD-Fotorahmen
    • Laptops/E-Books
    • Touchscreen-Monitore

     

    Entsorgungsmöglichkeiten

    Für gewerbliche Kühlgeräte (z.B. Tiefkühltruhen) können Entsorgungsgebühren anfallen

    Alle Sammelgruppen können auf den Entsorgungszentren abgegeben werden. Bei größeren Mengen ist eine Voranmeldung notwendig.

    Umweltschutzamt

    Name
    Schadt, Jutta
    Telefon
    +49 7541 204 5259
    Fax
    +49 7541 204 7259
    E-Mail
    jutta.schadt@bodenseekreis.de
    Zimmer
    Z 304, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
    Name
    Schubel-Bäumann, Christiane
    Telefon
    +49 7541 204 5612
    Fax
    +49 7541 204 7612
    E-Mail
    christiane.schubel-baeumann@bodenseekreis.de
    Zimmer
    G 305, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen