Restmülltonne
Abfälle die nicht mehr verwertbar sind, müssen als Restmüll entsorgt werden. Diese werden in einer Müllverbrennungsanlage beseitigt. Zur Entsorgung stehen Ihnen verschiedene Behältergrößen zur Verfügung.
Das Volumen der Tonne ist abhängig von der Anzahl der in einem Haushalt gemeldeten Personen. Ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche ist vorgeschrieben, um eine sichere Entsorgung zu ermöglichen.
Bereitstellung
Restmülltonne am Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr am Gehwegrand bereitstellen
Bitte im Winter beachten!
Bei der Bereitstellung prüfen, ob der Deckel bzw. Inhalt festgefroren ist. Falls dies der Fall ist, kann eine vollständige Entleerung nicht erfolgen.
Was darf eingeworfen werden?
Im Abfall-ABC (welcher Müll wohin) finden Sie weitere Informationen wo welcher Abfall entsorgt wird:
- Babywindeln
- Büromaterialien wie alte Stempelkissen, leere Kugelschreiberminen, Schnellhefter aus Plastik oder leere Aktenordner
- Damenbinden und Tampons
- kaputte Damenstrümpfe
- ausgetrocknete Farben
- Foto-, Filmnegative, Papierfotos oder Dias (kleinere Mengen)
- Glühbirnen
- Leder oder Gummi
- Medikamente
- Pflaster oder Verbandsmaterial
- Rasierklingen oder Zahnbürsten
- Schneidereiabfälle
- Staubsaugerbeutel
- Taschentücher
- Tapetenreste
- Teppichbodenreste
- Kehricht
- Katzenstreu
- Kerzenwachsreste
- Kinderspielzeug
- Kleiderbügel
- Waschkörbe
- Wattestäbchen und Watte
- Zigarettenkippen und Kohleasche
Was darf nicht eingeworfen werden?
- heiße Asche
- Abfälle mit dem Grünen Punkt
- Organische Abfälle (Speisereste, Knochen)
- Verwertbare Abfälle wie Glas oder Papier
- Dosen
- Gartenabfälle u.ä.
- Porzellan, Keramik
- Bauschutt, Fensterglas
- Problemstoffe (Öl, Chemikalien, Batterien)