Abfallge­meinschaft bedeutet, daß mehrere eigen­ständige Haushalte, deren Wohnungen sich auf dem selben Grundstück befinden, gemeinsam einen oder mehrere Abfall­behälter nutzen.

Eine Abfallgemeinschaft ist zunächst eine freiwillige Angelegenheit der Haushalte auf einem Grundstück. In größeren Wohnan­lagen kann aber die Eigentümer­gemeinschaft oder der Hauseigen­tümer festlegen, daß die Abfallbehälter gemein­schaftlich genutzt werden müssen, etwa um Stellplatz­probleme zu vermeiden.

Die Abfallgebühr in Abfallgemeinschaften

Jeder an der Abfallge­meinschaft beteiligte Haushalt muss seine Haushalts­gebühr - nach Erhalt eines Abfall­gebühren­bescheids innerhalb der Fälligkeits­fristen direkt an das Abfall­wirt­schaftsamt überweisen.

Nachdem nur noch gemeinsame Behälter auf dem Grundstück aufgestellt sind, entfällt für die meisten teilnehmenden Haushalte die gleichfalls vom Abfall­wirt­schaftsamt veranlagte Behälter­gebühr. Diese wird entweder nur noch einem Haushalt - dem sogenannten Gebühren­schuldner - oder, bei größeren Abfallge­meinschaften, dem Hauseigen­tümer bzw. der Hausver­waltung in Rechnung gestellt. Diese rechnen dann mit den beteiligten Haushalten separat ab. Meist geschieht dies über einen Punkt "Müllbehälter" oder "Anteil Müllgebühr" in den Nebenkosten­abrechnungen.

Abfallgemeinschaften und Eigenkompostierung

Vor allem im ländlichen Bereich des Bodenseekreises ist es üblich, dass Haushalte ihre orga­nischen Abfälle selber kompostieren. Auch hier besteht die Möglichkeit zu Abfallge­mein­schaften.

Wichtig: Eine Ermäßigung der Haushaltsgebühr für Eigen­kompostierung ist in Abfall­gemein­schaften nur möglich, soweit alle an der Abfallge­meinschaft teilnehmenden Haushalte ihre Ab­fälle kompostieren können. Andernfalls wäre ein eventueller Missbrauch der Kompostierungs­­ermäßigung nicht mehr zu kontrollieren.