Naturschutzgebiete

Das Naturschutzgebiet ist die älteste und die bekannteste Schutzform. Sie dient dem besonderen Schutz unserer Natur und Landschaft. Gerade auch wegen ihres Reichtums an selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen sind Naturschutzgebiete Kernflächen des Naturschutzes.

Naturschutzgebiete sind herausragende Teile unserer Landschaft. Ihre besondere Eigenart und Schönheit ist oft erst durch eine traditionelle menschliche Nutzung entstanden. In diesen Gebieten ist eine Weiterbewirtschaftung in der bisherigen Art meist erwünscht und dient der Erhaltung ihrer hohen Wertigkeit.

Naturschutzgebiete sperren den Menschen nicht aus. In einigen von ihnen kann der aufmerksame Besucher das Besondere eines Schutzgebiets von den Wegen aus erleben und dabei so manche seltene Tier- und Pflanzenart beobachten.

Hinweis:
Das Betreten von Naturschutzgebieten ist nur in Gebieten mit entsprechender Infrastruktur gestattet. Besondere Natur- und Wandererlebnisse erwarten Sie in den Naturschutzgebieten Eriskircher Ried, Hepbacher-Leimbacher Ried und Argen.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt, der Boden, das Grund- und Oberflächenwasser und das Klima. Grenzen Landschaftsschutzgebiete an Naturschutzgebiete, können sie dazu beitragen, nachhaltige Einflüsse von außerhalb auf die oft empfindlichen Naturschutzgebiete zu verringern.

Als Landschaftsschutzgebiete kommen auch Landschaftsteile in Frage, in denen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds erhalten oder wieder hergestellt werden soll. Sie bieten damit wichtige Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten. Ebenso können Gebiete unter Landschaftsschutz gestellt werden, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll. Landschaftsschutzgebiete sind beispielsweise alle Flächen am Bodensee außerhalb der bebauten Bereiche.

Naturdenkmale

Durch ihre besondere Schönheit, Eigenart oder Seltenheit herausragende Erscheinungsformen der Natur, können als Naturdenkmäler geschützt werden. Hierzu kommen ökologische, wissenschaftliche, geschichtliche oder auch volks- und heimatkundliche Gründe. In Baden-Württemberg können darüber hinaus "flächenhafte Naturdenkmale" zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden. Naturdenkmäler werden im Gesetz auch als natürliche "Einzelschöpfungen" bezeichnet. Als solche kennen wir z. B. außergewöhnliche Felsformationen, Quellen und Wasserläufe, besonders alte oder seltene Bäume und Alleen. Aber auch erdgeschichtliche Aufschlüsse und Gletscherspuren gehören zu den Denkmälern der Natur.

Gesetzlich geschützte Biotope

Im Unterschied zu Schutzgebieten sind diese Biotope unmittelbar durch die Naturschutzgesetze, nicht jedoch ausdrücklich durch eine Rechtsverordnung geschützt. Sie sind in der freien Landschaft nicht durch Schilder gekennzeichnet.

Landschaftselemente, die eine seltene Tier- und Pflanzengemeinschaft beherbergen, bedürfen der Bewahrung durch den Menschen. Der Schutz dieser Biotope besteht auch außerhalb von Schutzgebieten. Die Besonderheiten der geschützten Biotope sind an spezifische Umweltbedingungen wie beispielsweise Nässe, Trockenheit oder Wärme angepasste Lebensgemeinschaften. Es handelt sich dabei um Biotope wie Moore, Sümpfe und Quellen, Bruch- und Auwälder, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Magerrasen und Binnendünen sowie Block- und Geröllhalden, Schluchtwälder, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, offene Felsbildungen und alpine Rasen. Sie erfüllen eine wichtige Funktion bei der Erhaltung der natürlichen Vielfalt.

NATURA 2000

NATURA 2000 ist eine Schutzgebietskonzeption von europäischer Dimension. Mit ihr haben sich die Staaten der Europäischen Union (EU) die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Bereits 1992 beschlossen sie mit der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) den Aufbau eines Netzes der natürlichen und naturnahen Lebensräume und der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, um so das europäische Naturerbe zu bewahren. Hierzu sind ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung nach naturschutzfachlichen Kriterien aus verschiedenen biogeografischen Regionen der EU miteinander zu verknüpfen. Zusammen mit den Gebieten nach der 1979 erlassenen EU-Vogelschutzrichtlinie bilden sie den europäischen Schutzgebietsverbund NATURA 2000. Ein wesentlicher Teil der NATURA 2000-Gebiete ist bereits als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Um die Qualität der Lebensräume und ihre Arten dauerhaft zu bewahren, ist der Zustand der NATURA 2000-Gebiete zu erhalten (Verschlechterungsverbot). Zu deren Erhalt leistet insbesondere die traditionelle, extensive Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag.

Natura 2000-Gebiete wurden von den Bundesländern ausgewählt und über die Bundesregierung an die EU weitergeleitet.

Weitere Informationen

Naturschutzzentrum Eriskirch
www.naz-eriskirch.de

Weitere Informationen zu den Schutzgebieten
sowie die Schutzgebietskarten finden Sie bei der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Auslegungsunterlagen

Verordnung des Landratsamtes Bodenseekreis über die Änderung der „Verordnung zum Schutz der Landschaftsteile am württembergischen Bodenseeufer“ in Kressbronn (ehemals Bodanwerft)

Infos zum LSG "Tettnanger Wald"

Verordnung des Landratsamtes Bodenseekreis über das Landschaftsschutzgebiet "Tettnanger Wald mit angrenzender Feldflur zwischen Bodenseeufer und Tettnang" (Tettnanger Wald) sowie über die Aufhebung der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemeinden Langenargen und Tettnang" vom 19. Mai 2017