Babyfachmärkte, Tankstellen, Reise- und Kundenzentren des öffentlichen Personenverkehrs, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Poststellen, Paketdienste, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Waschsalons, Bau- und [...] nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags nur mit triftigem Grund gestattet. Triftige Gründe sind [...] nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags nur mit triftigem Grund gestattet: Abwendung einer konkreten