Es ist unbestritten, dass die Sprache der zentrale Pfeiler im Integrationsweg ist. Ohne die Grundzüge der deutschen Sprache kann weder eine Arbeit gefunden, mit Vermietern kommuniziert oder gar nur der Einkauf im Alltag bewältigt werden. Deshalb sollte der Sprachkurs gleich am Anfang des Integrationsprozesses angesiedelt werden. Neben den klassischen Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden auch von Seiten des Amtes für Migration und Integration im Landratsamt Kurse angeboten:

  • Sprachkurse nach der Verwaltungsvorschrift VwV Deutsch
  • Mobile Sprachförderung mit Kind
  • Sprachcafé

Diese Angebote sind oftmals niederschwellig und die Lehrkräfte benötigen keine Zusatzqualifikation, wie bei den Integrationskursen des Bundes. Trotzdem müssen einige Mindestqualifikationen eingehalten werden:

  • Qualifizierung als Lehrkraft für Deutsch oder Didaktik-Bezug im Lebenslauf wünschenswert (z. B. Lehramt-Bezug, Erfahrung im Bereich Erziehung, Arbeit mit Kindern)
  • Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingshilfe wünschenswert
  • Interkulturelle Kompetenz, Offenheit
  • Engagiertes, selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit
  • Zeitliche Flexibilität
  • Mobilität (Führerscheinklasse B)
  • Sprachniveau Deutsch: mindestens B2

Parallel werden im Sprachcafé auch Hilfskräfte eingesetzt, die folgende Voraussetzungen mitbringen sollten:

  • Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1)
  • Erste Lehrerfahrungen von Vorteil bzw. Erfahrungen im sozialen Bereich
  • Interkulturelle Kompetenz, Offenheit
  • Engagiertes, selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit
  • Zeitliche Flexibilität
  • Mobilität (Führerscheinklasse B)

Die Einsätze finden freiberuflich als Honorarkraft statt und werden nach Stunden und Qualifikation honoriert.

Parallel suchen wir jedoch auch noch Interessentinnen und Interessenten, die eine Zusatzqualifikation als Lehrkraft für Integrationskurse durchlaufen möchten. Bei Eignung findet eine Begleitung durch das Amt für Migration und einem Bildungsträger statt.

Meldeformular Sprachförderer

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Die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Bodenseekreis sowie die Datenschutzinformation zum Angebot des Amtes für Migration und Integration sind auf www.bodenseekreis.de/datenschutz veröffentlicht.

Amt für Migration und Integration

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