Unterstützung für Familien in schwierigen Zeiten
Kommen Ihnen solche Situationen bekannt vor? So sehr man sich auch bemüht, es gibt Momente, in denen man alleine nicht weiterkommt. Oft entsteht eine gute Lösung durch die kluge Verbindung aus professioneller Hilfe und der Unterstützung vertrauter Menschen. Genau hier kann ein Familienrat hilfreich sein.
Was ist der Familienrat?
In einem Familienrat versammelt sich das erweiterte soziale Netzwerk einer Familie (Eltern, Kinder, Großeltern, Tanten, Onkel, aber auch wichtige Freunde oder Nachbarn), um selbstständig einen Plan zu entwickeln, wie ein bestehendes Problem (z. B. Schulprobleme, Erziehungsprobleme) gelöst werden kann. Fachkräfte informieren zu Beginn über die Sorgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen, ziehen sich dann aber für die „private Familienzeit“ zurück. Die Familie erarbeitet ihre eigenen Lösungen, den sie den Fachkräften am Ende vorstellt.
Nähere Infos dazu in der Broschüre “Familienrat Bodenseekreis" (PDF).
Familienrat: Gemeinsam mit allen Beteiligten
Der Familienrat setzt die Ideen von Selbstbestimmung und eigener Verantwortung für Entscheidungen konsequent in die Praxis um. Damit erfüllt er wichtige Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.
In der Jugendhilfe werden Hilfen gemeinsam mit den Beteiligten geplant: verständlich, nachvollziehbar und für alle gut erkennbar. Außerdem wird inklusiv gearbeitet, also alle werden mitgedacht und einbezogen.
Im Familienrat tauschen sich die Mitglieder des familiären Netzwerks intensiv aus und treffen gemeinsame Entscheidungen. Vor allem werden die Beteiligten darin gestärkt, ihre Sichtweisen aktiv in die Planung von Maßnahmen in der Familie oder von Jugendhilfeleistungen einzubringen.
Dabei erfüllt der Familienrat mehrere gesetzliche Vorgaben:
- das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (§ 5 SGB VIII)
- die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 8 SGB VIII)
- die Mitwirkung der Familie an der Hilfeplanung (§ 36 Abs. 2 S. 2 SGB VIII)
- und die Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Jugendlichen in Entscheidungen.
Wo wird der Familienrat bereits umgesetzt?
Seit dem 1. März 2026 wird der Familienrat in den Kommunen Tettnang, Meckenbeuren, Eriskirch, Neukirch, Kressbronn und Langenargen (Region Ost) als fester Bestandteil der Hilfeplanung umgesetzt.
Warum wir uns für den Familienrat entschieden haben?
Das Jugendamt Bodenseekreis hat sich zum Ziel gesetzt Familien und jungen Menschen die größtmögliche Gestaltungsfreiheit im Rahmen der Jugendhilfeleistungen zuteilwerden zu lassen. Ihnen wird durch die Jugendhilfeangebote ermöglicht, passgenaue Lösungen für ihre spezifischen Problemlagen zu finden. Die Fachkräfte der Jugendhilfe begleiten Eltern und junge Menschen im Veränderungsprozess und unterstützen sie dabei, sich aktiv einzubringen, Neues auszuprobieren und Situationen nachhaltig zu verändern.
Im Sinne unserer Grundhaltung der „Aktiven Eltern in der Jugendhilfe“ werden im Familienrat die Ressourcen aus dem Umfeld der Familie und des jungen Menschen aktiviert. Der Familienrat zeichnet sich durch hohe Individualität und Passgenauigkeit bei der Problemlösung aus.
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