Durch die Betreuung von Kindern (Tageseltern, Kinderkrippe, Kindergarten, Hort etc.) fallen Kosten an. Das Jugendamt kann die Gebühren ganz oder teilweise übernehmen.
Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe des Einkommens ab. Die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren muss beim Jugendamt schriftlich beantragen werden.
Voraussetzungen für die Förderung?
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Regelkindergarten). Um die Kosten verlängerter Öffnungszeiten oder der Ganztagesbetreuung übernehmen zu können, muss der Antrag begründet sein, zum Beispiel durch:
- Erwerbstätigkeit der Eltern
- Berufliche Bildungsmaßnahmen
- ..
Kontakt
E-Mail: kindertagesbetreuung@bodenseekreis.de
Telefonzentrale: 07541 204-0