Anspruch auf Ganztagsbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Anspruch wird schrittweise eingeführt. Mehr dazu finden Sie unter Schulkindbetreuung.
Familien mit wenig Einkommen können einen Zuschuss zu den Gebühren der Grundschulbetreuung nach § 22a SGB VIII in Verbindung mit § 90 Abs. 4 SGB VIII beantragen. Voraussetzung: Es muss ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung bestehen.
Wichtig zur Einführung ab 2026/2027: Im Schuljahr 2026/2027 haben nur Kinder der 1. Klasse den Anspruch. Bitte stellen Sie für Kinder der 2. bis 4. Klasse in diesem Schuljahr keinen Antrag, dieser müsste abgelehnt werden.
Wovon hängt die Unterstützung ab?
- die Höhe des Zuschusses hängt vom Einkommen und von den Ausgaben der Familie ab.
- ob Sie Anspruch haben, wird individuell berechnet.
- in der Regel besteht ein Anspruch, wenn Sie Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und einen Antrag stellen möchten, rufen Sie uns bitte vorher an. Wir beraten Sie persönlich und prüfen, ob eine Chance auf einen Zuschuss besteht. Eine Kostenübernahme ist erst ab dem Monat möglich, in dem der Antrag bei uns eingeht. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Antragstellung
Wir planen, ab August 2026 ein Antragsformular an dieser Stelle bereitzustellen, vorher können keine Anträge gestellt werden.
Voraussichtlich benötigte Unterlagen zum Antrag:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Rechnung über die gebuchte Betreuung
- Schulbescheinigung Kindes des aktuellen Schuljahres
- falls zutreffend: Nachweise zum Aufenthaltsstatus der Mutter, des Vaters und des Kindes (Kopie des Aufenthaltstitels: Vorder- und Rückseite)
- falls zutreffend: aktueller Bescheid über Sozialleistungen (Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag)
Wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, zusätzlich:
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen)
- bei Selbstständigen: Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres und die aktuelle
- vollständiger Mietvertrag und aktueller Kontoauszug über die Mietzahlungen
- Gebührenbescheid Müll und aktueller Kontoauszug über die Zahlung
- ggf. aktueller Kontoauszug über Unterhaltsvorschuss oder Nachweise zu Unterhaltszahlungen (Titel, Bescheide, aktuelle Kontoauszüge)
- ggf. vollständige Versicherungspolicen bzw. aktuelle Nachträge und letzte Kontoauszüge
- ggf. vollständige Verträge zu Ratenzahlungen inkl. Ratenplan, Verwendungsnachweis und aktuelle Kontoauszüge
- letzter erlassener Einkommensteuerbescheid
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen bzw. deren Empfehlungen.
Wirtschaftliche Jugendhilfe Kindertagesbetreuung
E-Mail: kindertagesbetreuung@bodenseekreis.de
Telefonzentrale: 07541 204-0