Familien, die eine Kindertagespflege für Ihr Kind gefunden haben, können einkommensunabhängig einen Antrag auf Bezuschussung der Kindertagespflege beim Jugendamt gem. § 23 SGB VIII stellen.
Das Jugendamt zahlt das Pflegegeld an die Tagespflegeperson (Tagesmutter/-vater) aus und erhebt von den Eltern einen monatlich zu zahlenden Kostenbeitrag.
Familien mit wenig Einkommen können den (Teil-)Erlass des Kostenbeitrages beim Jugendamt beantragen. Familien im Bezug von Bürgergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen werden grundsätzlich von dem Kostenbeitrag befreit und müssen diesen nicht zahlen. Die Förderung kann ab Antragseingangsdatum geprüft werden, nicht rückwirkend.
Das Antragsformular für die finanzielle Förderung der Kindertagespflege können Sie auf unserer Webseite herunterladen oder bei der Vermittlung Ihres Kindes über die zuständige Kindertagespflegeperson erhalten. Diese leitet Ihre Antragsunterlagen dann an die wirtschaftliche Jugendhilfe zur Prüfung weiter.