Sie wollen eine Kinderbetreuung in der Kommune oder in Ihrer Firma einrichten? Dann stehen Ihnen diese Möglichkeiten offen:
Tagespflege in anderen geeigneten Räumen | Eröffnung einer betrieblichen Kinderkrippe | Eröffnung einer betrieblichen Kindertagesbetreuung |
Für Kinder von 0-3 Jahren oder zur Randzeitenbetreuung | Für Kinder von 0-3 Jahren | Für Kinder von 3 bis 5 Jahren |
1-5 Kinder pro Kindertagesmutter / -vater | 10 Kinder pro Gruppe | 20-25 Kinder pro Gruppe |
Zuständigkeit beim örtlichen Jugendamt | Zuständigkeit beim KVJS | Zuständigkeit beim KVJS |
Betreuung durch eine Kindertagesmutter oder einen Kindertagesvater | Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte und evtl. Zusatzpersonal | Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte und evtl. Zusatzpersonal |
Handout für KTP in anderen geeigneten Räumen | ||
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Das Einrichten einer Kinderbetreuung ist komplex und unterliegt vielen verschiedenen Regeln, die in der dargestellten Übersicht nur verkürzt aufgeführt werden können. Wir bitten die Angaben nur als Orientierung zu betrachten. Gerne beraten wir Sie umfassend darüber, welche Form der betrieblichen Kindertagesbetreuung für Sie die Richtige ist und begleiten Sie auf Ihrem Weg.
Nach dem Einrichten einer Kindertagesbetreuung
Die Fachstelle Kindertagesbetreuung ist auch als Fachberatung tätig. Aufgaben der Fachberatung sind zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten, Leitbildern und Standards
- Beratung bei Personalfragen und Konzeptionen
- Qualitätsentwicklung und Beratung zur Betriebsführung
- Bau- und Einrichtungsfragen
Falls Sie interessiert sind die Fachberatung in Anspruch zu nehmen, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.