Sie wollen eine Kinderbetreuung in der Kommune oder in Ihrer Firma einrichten? Dann stehen Ihnen diese Möglichkeiten offen:

Tagespflege in anderen geeigneten Räumen 

Eröffnung einer betrieblichen Kinderkrippe

Eröffnung einer betrieblichen Kindertagesbetreuung

Für Kinder von 0-3 Jahren oder zur Randzeitenbetreuung

Für Kinder von 0-3 Jahren

Für Kinder von 3 bis 5 Jahren 

1-5 Kinder pro Kindertagesmutter / -vater

10 Kinder pro Gruppe

20-25 Kinder pro Gruppe

Zuständigkeit beim örtlichen Jugendamt

Zuständigkeit beim KVJS

Zuständigkeit beim KVJS

Betreuung durch eine Kindertagesmutter oder einen Kindertagesvater

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte und evtl. Zusatzpersonal 

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte und evtl. Zusatzpersonal 

Handout für KTP in anderen geeigneten Räumen

FAQ zum Betriebserlaubnisverfahren

FAQ zum Betriebserlaubnisverfahren

 

KVJS - Kita-Bau

KVJS - Kita-Bau

 

KVJS Ratgeber - Kleinkindbetreuung

KVJS Ratgeber - Kleinkindbetreuung

Das Einrichten einer Kinderbetreuung ist komplex und unterliegt vielen verschiedenen Regeln, die in der dargestellten Übersicht nur verkürzt aufgeführt werden können. Wir bitten die Angaben nur als Orientierung zu betrachten. Gerne beraten wir Sie umfassend darüber, welche Form der betrieblichen Kindertagesbetreuung für Sie die Richtige ist und begleiten Sie auf Ihrem Weg. 

Nach dem Einrichten einer Kindertagesbetreuung

Die Fachstelle Kindertagesbetreuung ist auch als Fachberatung tätig. Aufgaben der Fachberatung sind zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten, Leitbildern und Standards 
  • Beratung bei Personalfragen und Konzeptionen
  • Qualitätsentwicklung und Beratung zur Betriebsführung
  • Bau- und Einrichtungsfragen

Falls Sie interessiert sind die Fachberatung in Anspruch zu nehmen, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.